Stellenbeschreibung
Bei der Kreisstadt Heinsberg sind zum 1.1.2023 mehrere Stellen in der neuen städtischen Kindertagesstätte Im Klevchen in Heinsberg zu besetzen.
Die Stadt Heinsberg betreibt bisher 11 eigene Kindertagesstätten mit ca. 185 Beschäftigten und insgesamt etwa 1.000 Betreuungsplätzen.
Die städtische Kindertagesstätte Im Klevchen, Schafhausener Straße 51, 52525 Heinsberg, wird voraussichtlich zum 1.1.2023 ihren Betrieb aufnehmen. Es handelt sich hierbei um einen vollständigen Neubau. Die Einrichtung bietet zunächst bis zum 31.7.2023 in zwei Gruppen bis zu 45 Betreuungsplätze an. Ab dem 1.8.2023 wird der Betrieb auf fünf Gruppen mit Plätzen für etwa 110 Kinder ausgeweitet.
Einstellungsvoraussetzung ist u. a. einer der in § 2 der Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung) vom 4. August 2020 aufgeführten Bildungsabschlüsse. Demnach kommen z. B. folgende Abschlüsse für eine Tätigkeit in den städtischen Kindertagesstätten in Frage:
- Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (m/w/d)
- Staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/Heilpädagogin (m/w/d)
- Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in (m/w/d)
- Absolvent/in (m/w/d) eines Studiengangs nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 der Personalverordnung vom 4. August 2020
- Kinderpfleger/in (m/w/d)
- - Sozialassistent/in (m/w/d)
- - Heilerziehungshelfer/in (m/w/d)
- - Krippenerzieher/in (m/w/d)
- Hortner/in (m/w/d)
Bei den zu besetzenden Arbeitsplätzen handelt es sich sowohl um Vollzeit- als auch um Teilzeitstellen, wobei verschiedenste Teilzeitmodelle möglich sind.
Die Arbeitsverhältnisse richten sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) einschließlich der besonderen Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst. Je nach Qualifikation werden Sie in Entgeltgruppe S 8a bzw. S 3 TVöD eingruppiert.
Die Stadt Heinsberg bietet Ihnen als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes u. a. folgende Vorteile:
Familienfreundlicher Arbeitgeber (Work-Life-Balance)
- - vielfältige Teilzeitmodelle (nach Möglichkeit Unterstützung der individuellen Wünsche) und planbare Arbeitszeiten
- - kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Erkrankung eines Kindes über den gesetzlichen Anspruch hinaus)
- - längerfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Familienpflegezeit)
- - grundsätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr
- toleranter und diskriminierungsfreier Arbeitgeber
Finanziell attraktiver Arbeitgeber
- tarifvertraglich festgelegtes Entgelt
- - regelmäßige Entgelterhöhungen durch zeitlich klar definierten Aufstieg in den sechs Erfahrungsstufen der Entgelttabelle sowie regelmäßige, pünktliche Zahlung des Entgelts
- - monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrages
- - betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln, die vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird
- - zusätzliche, private Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung möglich
- - jährliche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld von ca. 80%)
- - Möglichkeit, eine individuelle leistungsorientierte Zusatzzahlung monatlich und/oder jährlich zu erhalten (leistungsorientierte Bezahlung)
Sicherer Arbeitgeber
- - Der insolvenzbedingte Verlust des Arbeitsplatzes ist ausgeschlossen.
- - Alle Ansprüche sind tarifvertraglich klar geregelt und es bestehen
- Mitarbeitervertretungen (Personalrat,
- Gleichstellungsbeauftragte,
- Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) mit
- weitgehenden Mitspracherechten.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
- - Grundsätzlich wird das BGM bei der Stadt Heinsberg als ganzheitliche Chance gesehen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (m/w/d) einen möglichst angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen.
- - Neben einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und wiederkehrenden Gesundheitsangeboten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen steht das Wohl der einzelnen Mitarbeiter/innen (m/w/d) im Vordergrund.
- Möglichkeit, anlassbezogen Supervisionen durchzuführen
- regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (m/w/d), z. B. Betriebsausflug/Betriebsfest
Fortbildungsangebote / berufliche Weiterentwicklung
- Über allgemeine Fortbildungsangebote für alle Mitarbeiter/innen (m/w/d) hinaus wird im Bedarfsfall auch die persönliche, berufliche Weiterentwicklung durch individuelle Förderungen ermöglicht.
Die Stadt Heinsberg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung der verschiedenen Geschlechter. Bewerbungen aller Geschlechter werden daher ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellter Personen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsende ist der 11.9.2022.
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