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Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Unterstützende pädagogische Fachkraft (upF) an einer Grundschule in Schwerin

  • Erzieher/in
  • Vollzeit
  • Öffentliche Verwaltung
  • Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
  • Vor 16 Wochen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

Stellenbeschreibung

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Grundschule am Mueßer Berg, Schwerin

  • Schulart
  • Grundschule

Erforderliche Qualifikation

Ausbildung nach § 2 Abs. 7 Nr. 1 bis 10 KiföG M-V • Staatlich anerkannter Ausbildungsabschluss

Dauer der Anstellung

befristet bis 31.07.2027

Arbeitsumfang

Teilzeit (30/ 40 Wochenstunden)

Vergütung

bis S 8b

Arbeitsbeginn ab

01.08.2026

Bewerbung bis

08.07.2026

Gefördert

nein

Einstellungshinweise

  • Vorhandene Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist wünschenswert.
  • Eine Ausbildung nach § 2 Abs. 7 Nr. 1 bis 10 KiföG M-V ist wünschenswert.
  • Eine Qualifikation als Yogalehrkraft für Kinder und Jugendliche ist wünschenswert.

Weitere Hinweise

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir im Bewerbungsbogen, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten. Sofern Sie Ihre postalisch übersandten Bewerbungsunterlagen zurückerhalten möchten, müssen Sie dies der Schule mittteilen und einen ausreichend frankierten Briefumschlag zur Verfügung stellen.

Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.

Durch die Bewerbung erklären Sie sich zudem mit der Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten ausschließlich für den Bewerbungsprozess einverstanden. Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht.

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