Stellenbeschreibung
Stellenbeschreibung
- 02_75335614_2049
- Fleesenseeschule Malchow - Verbundene Regionale Schule und Gymnasium
Schulart
- Kooperative Gesamtschule
- Erforderliche Qualifikation
- Lehramt an Gymnasien • Lehramt an Beruflichen Schulen
- Dauer der Anstellung
- unbefristet
- Arbeitsumfang
- Vollzeit
Entgelt/Besoldung
E 15 / A 15
Arbeitsbeginn ab
01.01.2027
Bewerbung bis
05.11.2026
Einstellungshinweise
Persönliche Voraussetzungen
Formale Anforderungen
- Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Beruflichen Schulen, mit einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation*
- Erfüllung der jeweils geltenden laufbahn-, beamten- oder tarifrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Funktion
- alle beamteten und unbefristet beschäftigten Lehrkräfte im öffentlichen und privaten Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
- Personen, die in einer Schulbehörde in Mecklenburg-Vorpommern Aufgaben im allgemeinen Verwaltungsdienst wahrnehmen,
Fachliche Anforderungen
- fundierte Kenntnisse der für den gymnasialen Bildungsgang und insbesondere Sekundarbereich II geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und deren sichere Anwendung
- Fähigkeit, zur verantwortungsvollen Wahrnehmung übertragener Verwaltungs- und Ressourcenaufgaben
- Fähigkeit zur verantwortungsvollen und strukturierten Zeitplanung und -organisation im Schulalltag
- Fähigkeit, den Unterricht planvoll zu beobachten, Lehrkräfte zu beraten und auf einen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften entsprechenden Unterricht hinzuwirken
- Fähigkeit, schwierige Situationen und Konflikte sicher und lösungsorientiert zu bewältigen und dabei die Schulleitung angemessen einzubeziehen
- Fähigkeit zur vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit mit der Schulleitung, schulischen Gremien, Schulaufsicht sowie außerschulischen Partnern
Persönliche Anforderungen
- hohe Stressresistenz und ausgeprägte Belastbarkeit,
- sichere und verantwortungsbewusste Entscheidungsfähigkeit,
- angemessene und situationsgerechte Durchsetzungsfähigkeit,
- klare, adressatengerechte und wertschätzende Kommunikationsfähigkeit,
- hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und ausgeprägte Verantwortungsbereitschaft,
- ausgeprägte analytische Fähigkeiten,
- ausgeprägte Lern- und Fortbildungsbereitschaft sowie Bereitschaft zur kontinuierlichen Auseinandersetzung mit pädagogischen Fragestellungen
- Fähigkeit, mit Konflikten und Kritik konstruktiv umzugehen, das eigene Handeln zu reflektieren sowie die Bereitschaft zur kontinuierlichen persönlichen Weiterentwicklung
- Von Vorteil sind Erfahrungen in den beschriebenen Aufgaben.
Aufgabenbeschreibung
Aufgabenbeschreibung
- Die schulfachliche Koordinatorin bzw. der schulfachliche Koordinator der Sekundarstufe II nimmt als erweitertes Mitglied der Schulleitung schulfachliche, pädagogische, organisatorische und schulverwaltende Aufgaben wahr.
- Der schulfachlichen Koordinatorin oder dem schulfachlichen Koordinator im Sekundarbereich II werden insbesondere folgende Aufgaben übertragen:
- a) Koordinierung, Organisation und Verwaltung der Sekundarstufe II
- Umsetzung der für den Sekundarbereich II geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
- Mitwirkung beim Erstellen der Unterrichts- und Kursplanung,
- Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Abiturprüfung,
- Koordinierung und Organisation der Durchführung der Abiturprüfungen,
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen im Rahmen der übertragenen Zuständigkeiten,
- Dokumentation und Datenverwaltung,
Zusammenarbeit mit der zuständigen Schulaufsicht
b) Beratung
- Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigten in allen Angelegenheiten der gymnasialen Oberstufe,
- Information und Beratung der Lehrkräfte in oberstufenbezogenen organisatorischen und schulfachlichen Fragen
- Unterstützung der Schulleitung bei der Bearbeitung komplexer oberstufenbezogener Einzelfälle
c) Weitere Leitungs- und Koordinierungsaufgaben
- Initiierung, Förderung und Steuerung von Schulentwicklungsprozessen im Aufgabenbereich,
- Teilnahme an Sitzungen der Schulleitung, Übernahme von Leitungsdiensten
- Leitung von Konferenzen oder Arbeitsgruppen, soweit diese übertragen wurden,
- Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien und außerschulischen Partnern,
Auf einen Blick
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