Stellenbeschreibung
Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich am 27.11.2026 statt.Das Straßenbauamt Stralsund ist eines von drei Straßenbauämtern in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist für etwa 440 Kilometer Bundes- und 1320 Kilometer Landesstraßen in den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen zuständig.Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und Vermeidung von außerordentlichen Schäden an Straßen werden durch die Stelle verkehrsrechtliche Anordnungen im Zuständigkeitsbereich des Straßenbauamtes Stralsund erlassen.
Verkehrsrechtliche Anordnungen
- Prüfung des jährlichen Bauprogramms in Bezug auf verkehrslenkende Maßnahmen
- Erarbeitung verkehrsrechtlicher Anordnungen
- Pflege des Baustelleninformationssystems
- Verkehrsrechtliche Stellungnahmen gegenüber Dritten
- - Verkehrsrechtliche Bewertung von Vorhaben im Rahmen der Sondernutzung
- Anhörungen zu Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwerlasttransporte
- - Überprüfung des Fahrtroutenverlaufes unter Berücksichtigung von Verkehrsraumeinschränkungen und örtlichen Gegebenheiten
- Beteiligung der Fachbereiche
- Abstimmung mit den Antragstellern und ggf. anderen Baulastträgern und Behörden
- Einarbeitung der Stellungnahmen und Festlegung der Auflagen
- ggfs. Erarbeitung von Alternativrouten
- Abschluss Dipl. Verwaltungswirt/-in bzw. Bachelor of Laws-Öffentliche Verwaltung oder gleichwertiger Abschluss (z. B. Bachelor of Laws-Verwaltung und Recht, 1. Juristisches Staatsexamen, Verwaltungsbetriebswirt/-in) oder erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt
- Mehrjährige Berufserfahrung wünschenswert
- Systematische und selbständige Arbeitsweise
- Arbeitssorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
eine attraktive Altersabsicherung, eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe, die Möglichkeit zur Weiterbildung, flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, 30 Tage Urlaub, die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten, Eine vorherige vergleichbare berufliche Tätigkeit wird bei der Stufenzuordnung entsprechend berücksichtigt
Auf einen Blick
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