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Stadt Königstein im Taunus

Sachbearbeiter für den Bereich Sicherheit und Ordnung / Straßenverkehrsbehörde (m/w/d)

  • Sachbearbeiter/in
  • Vollzeit oder Teilzeit
  • Öffentliche Verwaltung
  • Königstein im Taunus, Hessen
  • Vor 6 Wochen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

Die Vergütung erfolgt nach EG 9a Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit derzeit 39 Wochenstunden.

Was wir Ihnen bieten

eine unbefristete Vollzeitstelle mit derzeit 39 Wochenstunden

eine tarifliche Jahressonderzahlung und Treuegeld

  • eine betriebliche Altersversorgung
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Einen krisen- und zukunftssicheren Arbeitsplatz

Jobticket Premium ohne Eigenbeteiligung gültig für alle Tarifgebiete des Rhein-MainVerkehrsverbundes mit Mitfahrregelung

Jobbike

Stufen- und Stufenlaufzeitmitnahme für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Geltungsbereich des TVöD

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen

Eigenständige Bearbeitung von Verkehrsangelegenheiten und verkehrsrechtliche Genehmigungen sowie Aufgaben des allgemeinen und besonderen Ordnungsrechts.

Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen. nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Entscheidung über verkehrsregelnde sowie verkehrslenkende Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere in den Bereichen Radverkehr und Schulwegsicherung sowie. einer sicheren und nachhaltigen Mobilität im Stadtgebiet.

Bearbeiten von Fragestellungen des Straßenverkehrsrechts und Treffen von rechtssicheren und sachgerechten Entscheidungen.

Stellungnahme zu Verkehrsplanungen und Mitwirkung an deren Umsetzung.

Entwicklung von präventiven Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Durchführung von Verkehrsschauen und daraus erforderliche verkehrsrechtliche Maßnahmen und Anordnungen ableiten.

Planung und Koordinierung verkehrsrechtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen.

Enge Zusammenarbeit mit Polizei, Straßenbaulastträgern, Fachbehörden und weiteren beteiligten Stellen.

Durchführung von Maßnahmen nach der HundeVO

Bearbeitung von Bürgeranfragen zu verkehrsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Angelegenheiten

Was Sie mitbringen sollten

  • eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder vergleichbare Fachkenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen
  • Führerschein Klasse B (früher 3)
  • Kenntnisse des Straßenverkehrsrechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts

sicheres und höfliches Auftreten

  • gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
  • sichere IT-Anwendung der gängigen Programme

Hinweise

  • Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.
  • Die Stadt Königstein fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir
  • begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht,
  • kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Relig ion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller
  • Orientierung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung
  • bevorzugt berücksichtigt.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Königstein im
  • Taunus für Tageseinsätze zur Verfügung stehen können, sind besonders erwünscht.
  • Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Fachdienstleiter Sicherheit und Ordnung, Herr Löber,
  • Telefon 06174/202-270, gerne zur Verfügung.
  • Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 01.10.2026 an den

Magistrat der Stadt Königstein

  • -Fachbereich 1-
  • Burgweg 5
  • 61462 Königstein im Taunus

oder digital unter

bewerbung@koenigstein.de

Wenn Sie die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten und mit Ihrer Anschrift versehenen Umschlag bei. Bewerbungen, die per E-Mail an uns gerichtet sind, werden von uns auf elektronischem Wege gespeichert und bearbeitet. Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, ist es erforderlich, mittels einer persönlich unterschriebenen Erklärung dieser Speicherung zu widersprechen.

Uns per E-Mail zugehende diesbezügliche Erklärungen erfüllen nicht das Kriterium einer rechtsverbindlich abgegebenen Willenserklärung. Die gespeicherten Daten werden 90 Tage nach erfolgter Absage gelöscht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihre Daten nur für die Zwecke des Bewerbungsverfahrens verwenden werden.

Auf einen Blick

Bezahlte Fortbildung
Betriebliche Altersvorsorge
Tarifbindung
Prämie oder Bonus
Unbefristeter Vertrag
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