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STADT BURG

Stellenausschreibung SB Gewerbe- und Bußgeldangelegenheiten

  • Vollzeit
  • Öffentliche Verwaltung
  • Burg, Sachsen-Anhalt
  • Vor 6 Wochen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

12.10.2017 14:20

Stellenausschreibung

Die Stadt Burg schreibt die Stelle Sachbearbeiter/in Gewerbe- und Bußgeldangelegenheiten zum 1. Dezember 2017 in Vollzeit aus. Die Einstellung erfolgt befristet bis zum 31. Oktober 2018.

Zum Aufgabenschwerpunkt gehören

  • Bearbeitung von Gewerbeangelegenheiten (stehendes Gewerbe, Reisegewerbe, alle anzeige-, erlaubnis- und überwachungspflichtigen Gewerbe) einschließlich Gewerbeuntersagung gemäß § 35 Gewerbeordnung; Erlaubnisrücknahme/-widerruf
  • Bearbeitung von Widersprüchen unter Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Rechtsprechung

Erlass von Ordnungsverfügungen

  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten des allgemeinen Ordnungsrechts (Verwarnungsgeld- und Bußgeldverfahren)
  • Bearbeitung von Einsprüchen bzw. Anträgen auf gerichtliche Entscheidung unter Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Rechtsprechung

Bearbeitung von allgemeinen Haushaltsangelegenheiten

Unsere Anforderungen an Sie

eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für den mittleren allgemeinen Verwal-tungsdienst

Anwendung von MS-Office-Produkten

Sicheres Auftreten, Kreativität, Eigeninitiative und selbständiges und verantwortungs-bewusstes Arbeiten, gepaart mit einer guten Auffassungsgabe

Kooperations-, Kommunikations- und Teamfähigkeit

  • Erfahrungen im kommunalen Arbeitsstrukturen sind wünschenswert
  • Kostenbewusstsein, Flexibilität und Belastbarkeit

Führerschein Klasse B

  • Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltordnung TVöD in die Entgeltgruppe 8.
  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
  • Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 8. November 2017 an:
  • Stadt Burg, Sachgebiet Personal, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg

Allgemeiner Hinweis

Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber mit Ablauf des 31. Januar 2018 vernichtet. Gesonderte Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt.

Rehbaum

Bürgermeister

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