Stellenbeschreibung
zwei geringfügig Beschäftigte für die Grünflächenpflege (m/w/d) in der Gemeinde Seehof
Allgemeines
Die Gemeinde Seehof sucht ab sofort zwei
Die Arbeitszeit wird nach Bedarf gestaltet und beträgt höchstens 43,3 Stunden im Monat. Die Vergütung erfolgt nach dem Mindestlohngesetz (aktuell maximal 603 € monatlich).
Ihre Aufgaben
Pflege und gärtnerische Betreuung von Spiel- und Sportplätzen sowie Grünanlagen
Straßen- und Wegepflege einschließlich Erhaltungsmaßnahmen
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, insbesondere Winter-, Streu- und Räumdienst
- Durchführung kleinerer Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an gemeindeeigenen Gebäuden, Einrichtungen und Fahrzeugen
Beschaffung von Material in Abstimmung mit dem Bürgermeister
Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Gemeindeveranstaltungen
Ihr Profil
- handwerkliches Geschick sowie technisches Verständnis
- selbstständiges und strukturiertes Arbeiten
- Zuverlässigkeit und Sorgfalt sowie Eigeninitiative
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
- Kosten, die mit der Bewerbung verbunden sind, können nicht erstattet werden.
- Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 11.10.2026 per E-Mail an oder per Post an
Amt Lützow-Lübstorf
Personalamt
- Dorfmitte 24
- 19209 Lützow
gez. Claus Wergin
- Bürgermeister
- Kontakt
Amt Lützow-Lübstorf / Personalamt
- Dorfmitte 24
- 19209 Lützow
- (038874) 302-22
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- 038874 302 0
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