Stellenbeschreibung
Stellenausschreibung Friedhofsleitung
Die ev.-luth. Kirchengemeinde St. Severi Otterndorf
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Unser Friedhof ist ca. 4 ha groß und beschäftigt derzeit 3 Mitarbeiter mit 2,5 Stellen. Es finden jährlich ca. 100 Beerdigungen statt.
Ihre Aufgaben
- - die Leitung, Führung und Organisation des kirchlichen Friedhofs
- - die Mitarbeit bei der Erstellung des Friedhofshaushalts, der Fortschreibung von Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung
- die Organisation von Bestattungen
- - die Kooperation mit allen am Friedhofsgeschehen Beteiligten
- - Landschaftsgärtnerische Gestaltung des Friedhofs
- - Wahrnehmung gärtnerischer Aufgaben im saisonalen Ablauf
Ihr Profil
- - eine abgeschlossene Fachausbildung (Garten- oder Landschaftsbau)
- - ein selbstständiges und verantwortungsbewusstes Handeln einschließlich Mitarbeiterführung
- - der Führerschein Klasse B, C 1 E
- Team- und Organisationsfähigkeit
Wir bieten Ihnen
- - eine verantwortungsvolle und vielseitige Vollzeit-Tätigkeit (38,5 Stunden) mit Entscheidungskompetenz
- - eine Vergütung nach EG 7 TV-L i. V. m. der Dienstvertragsordnung der Landeskirche Hannovers zzgl. Vorarbeiterzulage.
- - 30 Urlaubstage, eine Jahressonderzahlung, eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Zusatzversorgungskasse und die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Wir setzen ein loyales Verhalten gegenüber der evangelischen Kirche voraus. Von allen Mitarbeitenden erwarten wir, dass sie die evangelische Prägung unserer Kirche achten und im beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.
- Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen per E-Mail bis
- zum 2. November 2026
- an Pastorin Franziska May über das Kirchenbüro der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Severi,
- Himmelreich 2, 21762 Otterndorf, kg.otterndorf@evlka.de
- Bei Rückfragen stehen Ihnen Pastorin Franziska May, Telefon 0152 3427 39 20 sowie Irmgard Kröncke, KV-Mitglied - Schwerpunkt Friedhof, Telefon 0162 722 35 25 zur Verfügung.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Ihnen im Rahmen des Vorstellungsgesprächs entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten leider nicht erstatten können.
Auf einen Blick
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