Stellenbeschreibung
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Kennziffer: IQ3_Ref_SoP_2601
08. September 2026
AUSSCHREIBUNG
- Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern – Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) – sucht zum 01.02.2027
- Zur Wahrnehmung der Aufgabe ist eine Abordnung in einem Umfang von 13 Lehrerwochenstunden (LWS) an das Institut für Qualitätsentwicklung M-V zunächst bis zum 31.12.2035 vorgesehen. Die Aufgaben sind landesweit zu erfüllen.
Aufgabenbereich
- - Inhaltliche Ausgestaltung der Lehrkräftebildung für den sonderpädagogischen Bereich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Neuregelungen des Lehrkräftebildungsgesetz
- - Konzeptentwicklung zur phasenübergreifenden Verzahnung von Phase 1 und 2 (und 3) der Lehrkräftebildung zur Schaffung gleicher Abschlussvoraussetzungen für jeden Bildungsweg
- - Analyse und inhaltliche Bewertung der Phasen 1 und 2 der Lehrkräftebildung sowie der Curricula der Hochschulen und Universitäten
- - Zusammenfassen der o. g. Curricula zu einem Konzept zur Gestaltung der 2. Phase der Lehrkräftebildung
- - Gestaltung von landesweiten und länderübergreifenden Abstimmungsprozessen
- - Moderation von Abstimmungsprozessen mit den Universitäten und Hochschulen in MV seitens der Zuständigkeit des BM
- - Beratung, Zusammenarbeit mit dem Kooperationsverbund der Universitäten und Hochschulen des Landes (und im eigenen Haus) sowie mit WKM
Fachliche und persönliche Voraussetzungen
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (Bildungsdienst), nachgewiesen durch die Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an einer sonderpädagogischen Schulart oder – soweit Sie über eine Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR verfügen – eine im Wege der Bewährung erworbene Lehrbefähigung für das jeweilige Lehramt bzw. eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation (als gleichwertig werden insbesondere die Qualifikationen gemäß KMK- Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen“ vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung angesehen)
- langjährige Unterrichtserfahrung im sonderpädagogischen Bereich
- gutes methodisch-analytisches Denken und Vorgehen, schnelle Auffassungsgabe, hohe Einsatzbereitschaft
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- - hohe Durchsetzungsstärke, Überzeugungskraft
- - Teamfähigkeit, Flexibilität
- - Erfahrung in der interdisziplinären Zusammenarbeit
- - Kommunikationsgeschick
- strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
- sehr gute Kenntnisse über das System der allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern
- IT- und Digitalisierungsaffinität
- Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich den auf dem Regierungsportal zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen Abordnung IQ M-V.
- Diesen übersenden Sie bitte bis zum 05.10.2026 unter Angabe der Ausschreibungskennziffer IQ3_Ref_SoP_2601 an Bewerbung-Abordnung@iq.bm.mv-regierung.de.
- Für Rückfragen steht Ihnen gern Herr M. Hoffmann, Leitung Fachbereich Ausbildung, Tel. 0385 588-17810, E-Mail: M.Hoffmann@iq.bm.mv-regierung, zur Verfügung.
Allgemeine Hinweise
Der Informationsaustausch soll vorrangig auf dem elektronischen Weg erfolgen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie jederzeit auf Ihre angegebene E-Mail-Adresse zugreifen können.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an unbefristet beschäftigte Lehrerinnen und Lehrer des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Mit Einreichung der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte.
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Landesverwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.
Durch die Bewerbung erklären Sie sich zudem mit der Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten ausschließlich für den Bewerbungsprozess einverstanden. Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht. Das Ministerium für Bildung und
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