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Universitätsklinikum Frankfurt

Wie tickt die Uhr nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz? Befristete Beschäftigung an der Hochschule

Stellenbeschreibung

CAREER TOOL – CAREER PLANNING

  • Elementary - R1 Advanced - R1 Postdocs - R2 Senior Postdocs - R3
  • Wie tickt die Uhr nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz?

Befristete Beschäftigung an der Hochschule

Workshopleitung

Dr. Ulrike Preißler Preißler academia consult, Bonn

Dr. iur. Ulrike Preißler studierte Rechtswissenschaften und verfügt über langjährige Erfahrung im Wissenschaftscoaching und in der Berufungsberatung: von 2002 bis 2025 war sie als Justitiarin beim Deutschen Hochschulverband tätig. Seit 2026 ist sie als Rechtsanwältin, Workshopleiterin und Coach tätig und unterstützt fortgeschrittene Wissenschaftler*innen auf ihrem Weg zur Professur: von der Entwicklung eines Karriereplans über die Anfertigung überzeugender Bewerbungsunterlagen bis hin zur Gestaltung der Berufungsverhandlungen mit der Hochschulleitung bei Erhalt des Rufes auf eine Professur.

www.preissler-academiaconsult.de

 Ziel

Promovierende und Postdocs werden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen regelmäßig in einem befristeten Arbeitsverhältnis aufgrund der Vorgaben des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschäftigt. Für die Wissenschaftler*innen in diesen Qualifizierungsphasen ist es daher notwendig, ein Grundverständnis für die rechtlichen Grundlagen der Befristung - das Wissenschaftszeitvertragsgesetz - zu entwickeln. Nur so kann jede*r selbst abschätzen, wie lange das befristete Arbeitsverhältnis noch laufen kann, ob einen Anspruch auf Verlängerung besteht und wie / wann dieser geltend gemacht werden kann.

 Beschreibung

Bei der Befristung von Verträgen muss unterschieden werden zwischen den Drittmittelverträgen und solchen Verträgen, die durch entsprechende Haushaltsmittel der Einrichtung finanziert werden. Für Letztere gilt regelmäßig die 12- beziehungsweise 15-Jahres-Höchstbefristungsregelung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Im Workshop soll insbesondere beleuchtet werden, wie diese Höchstbefristungsdauer berechnet wird:

• Welche Vertragsverlängerungen existieren im Gesetz bei Betreuung von Kindern oder der Inanspruchnahme von Mutterschutz und Elternzeit?

• Wie verhält es sich mit Vertragsverlängerungen bei der Wahrnehmung einer Professurvertretung oder eines Fellowship?

• Gibt es die corona-bedingte Verlängerungsmöglichkeit noch? • Was ist beim Abschluss von Drittmittelverträgen zu beachten? Dürfen diese erst

nach Erreichung der Höchstbefristungsdauer abgeschlossen werden oder auch schon zu einem früheren Zeitpunkt? All diesen Fragen soll im Workshop durch einen Impulsvortrag und mit Fallbeispielen nachgegangen werden.

 Methodik

• Online-Live-Session mit Impulsvortrag • Diskussion • Zeit für Fragen und Antworten im Plenum

Organisatorische Informationen

  • Sprache / Format
  • Deutsch / Online

Zielgruppe

Promovierende in allen Phasen der Promotion und Postdocs (R2/R3) aller Fachbereiche

Datum

Donnerstag, 3. Dezember 2026, 9:30 – 12:30

Anmeldung

Für die Registrierung klicken Sie bitte hier

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