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Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Referent/in (w/m/d) für die Verhandlungs- und Umsetzungsverfahren nach dem KiföG M-V

  • Vollzeit
  • Öffentliche Verwaltung
  • Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
  • Vor 6 Wochen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

Im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Referent/in für die Verhandlungs- und Umsetzungsverfahren nach dem KiföG M-V im Referat 410 'Kindertagesförderungsgesetz' unbefristet zu besetzen. Der Dienstort ist Schwerin. Das Referat 410 nimmt innerhalb der Abteilung 4 (Kindertagesförderung, allgemein bildende Schulen und Inklusion) die rechtliche Begleitung und Fortführung des Kindertagesförderungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wahr.

Leitung des Projektes 'Etablierung eines Systems zur Umsetzung neuer Anforderungen an die Kindertagesförderung auf ministerieller Ebene im Zuge der Neugestaltung des KiföG M-V'

Führung von Verhandlungsverfahren zu Leistungen, Entgelten und Qualität der Kindertagesförderung (LEQV)

Rechtliche Weiterentwicklung des KiföG M-V

Laufbahnbefähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung des Allgemeinen Dienstes oder eine vergleichbare Qualifikation bzw. abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Diplom (Universität)) in den Bereichen Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften

Erfahrungen in der Umsetzung politischer Projekte auf Landesebene sind wünschenswert

Sicheres Auftreten

  • Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen
  • Durchsetzungsfähigkeit
  • Flexibilität
  • Ausgeprägtes analytisches Denkvermögen
  • Hohe Verantwortungsbereitschaft und Eigeninitiative
  • Kommunikations- und Konfliktfähigkeit

Bereitschaft zu Dienstreisen (Führerschein Klasse B)

eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe, flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Bei Vorliegen der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 TV-L bzw. die Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 LBesG M-V., 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr, Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege, Betriebliches Gesundheitsmanagement

Auf einen Blick

30 Tage Urlaub und mehr
Bezahlte Fortbildung
Tarifbindung
Flexible Arbeitszeiten
Unbefristeter Vertrag
Gesundheitsangebote

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