Stellenbeschreibung
Stellenumfang: Wir bieten abhängig vom Einsatzort verschiedene Stundenzuschnitte an, in der Regel zwischen 20 und 39 Stunden. (Die Arbeit in unseren Kindertagesstätten erfolgt basierend auf einem Dienstplan, der Betreuungszeiten maximal von 7 Uhr bis 17 Uhr umfasst.)
Befristung: Die Stellen sind unbefristet zu besetzen.
Einstellungszeitpunkt: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Vergütung: S3 TVöD
- Bewerbungsfrist: Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.
Ihre Aufgaben
- Erziehung, Bildung, Entwicklungsbegleitung und Betreuung von Kindern im Alter von null bis sechs Jahren im Rahmen der Konzeption der Einrichtung und unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen
- Mitwirkung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung des Leitbildes und der pädagogischen Konzeption der Einrichtung
Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Angebote
- Organisation des Tagesablaufes
- Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten
- Beobachtung der individuellen Lernentwicklung der Kinder
- Pflegerische Tätigkeiten
Ihr Profil
Als sozialpädagogische Assistenzkraft verfügen Sie über eine abgeschlossene Ausbildung als sozialpädagogischer Assistent oder Kinderpfleger (m/w/d). Wünschenswert wäre zudem die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Erzieher-Weiterbildung (m/w/d). Geben Sie gerne in der Bewerbung an, an welche Schule Sie die Weiterbildung absolvieren möchten.
Eine Bewerbung kann auch erfolgen, wenn der Abschluss erst im Laufe der nächsten sechs Monate erlangt wird.
Des Weiteren erwarten wir
Einen liebevollen aber konsequenten Umgang mit den Kindern
Fachliche Kernkompetenzen in frühkindlicher Bildung
- Kenntnisse über den niedersächsischen Orientierungsplan für den Elementarbereich
- Interesse an einer kooperativen, kreativen, bildungsorientierten pädagogischen Arbeit mit dem Fokus auf das Wesentliche: die Kinder!
- Motivation; Selbstständigkeit; Zuverlässigkeit; Reflexionsvermögen
Kommunikative Fähigkeiten; Teamfähigkeit
- Eine kooperative Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
- Kooperationsbereitschaft mit anderen Institutionen
- Interkulturelle Kompetenz und Einfühlungsvermögen
Belastbarkeit
Bei einer Einstellung von Dienstkräften nach § 20 Abs. 8 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangt die Stadt Osnabrück den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern.
Auf einen Blick
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