Stellenbeschreibung
Publizierung bis: 11.11.2026
Standort des Arbeitsplatzes: Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt
Sie sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung und wünschen sich gleichzeitig einen sicheren Arbeitsplatz mit einer familienbewussten Personalpolitik? Dann sind Sie bei uns richtig!
Zur Verstärkung unseres Teams mit vier Mitarbeiter/innen bieten wir Ihnen folgende Stelle:
Unser Angebot
- Status: Beamter/in bzw. Tarifbeschäftigte/r
- Eintritt: sofort
Dauer: unbefristet
- Arbeitszeit: Teilzeit (20,50 bzw. 19,50 Std./Wo.)
- Bezahlung: A 9 m. D. HBesG bzw. EG 9b TVöD
- (Brutto-)Gehalt: 1.889,92 € bis 2.656,69 € je nach Berufserfahrung) (gilt nur für
Tarifbeschäftigte)
- Monatsgehälter: 12,85 (inkl. Jahressonderzahlung nur für Tarifbeschäftigte)
- Bewerbungsfrist: 11. November 2026, Kennziffer 1/245w1 (bitte angeben)
Ihre Aufgaben
Prüfung und entscheidungsreife Vorbereitung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen für städtische Personengesellschaften, Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe
Vorbereitung von Umsatzsteuererklärungen und -voranmeldungen
Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen
- Auswertung steuerrelevanter Sachkonten, Erkennen und Umbuchung problematischer und fehlerhafter Buchungen
- steuerliche Beratung innerhalb der Stadtverwaltung und der Verwaltungsorgane
- Überprüfung aller Sachverhalte, insbesondere von (Umsatz-) Steuerrechtsänderungen, die sich durch Neuerungen im System ergeben
Ihre Qualifikation
Beamtinnen/Beamte:
Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst oder
Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst mit langjähriger einschlägiger Berufserfahrung (ab 3 Jahre) im Aufgabenbereich der Finanzbuchhaltung im öffentlichen Dienst
Tarifbeschäftigte
eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten oder
eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in einem Verwaltungsberuf (beispielsweise Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter) bzw. eine vergleichbare, einschlägige Berufserfahrung jeweils mit langjähriger einschlägiger Berufserfahrung (ab 3 Jahre) im Aufgabenbereich der Finanzbuchhaltung im öffentlichen Dienst)
Zusätzlich erforderlich
gute Fachkenntnisse im einschlägigen Wirtschafts- und Steuerrecht (insbesondere im Umsatzsteuergesetz und in den Steueränderungsgesetzen bzw. dem Vertragsrecht) sowie der Doppik
fundierte MS-Office-Kenntnisse
Eigeninitiative, Organisationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein sowie Zuverlässigkeit
Bildschirmtauglichkeit
Wünschenswert sind darüber hinaus
- Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung – auch über einen längeren Zeitraum
- Anwendungserfahrung in einer gängigen Finanzsoftware, vorzugsweise NSK und RWF
- einschlägige Erfahrung in der steuerlichen Betreuung von Mandanten sowie der Erstellung von Buchhaltungen und Quartals- und Jahresabschlüssen
Gute Gründe, bei uns zu arbeiten
Sichere Beschäftigung, faire Bezahlung nach Tarif und eine gute Work Life Balance plus viele weitere Benefits, die Sie entdecken können. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.darmstadt.de/13gruende
Näheres über uns als Arbeitgeberin und über die bei uns geltenden Tarifverträge erfahren Sie unter https://www.darmstadt.de/rathaus/karriere
Nähere Auskünfte zu den Aufgaben der Stelle erteilt Frau Dexheimer, Steuer-/ Umsatzsteuerangelegenheiten, 06151-13 3710.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter/innen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kulturellen und sozialen Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Unterstützen Sie uns bei der Umsetzung und Kommunikation der Steuerthematik in der Verwaltung! Die Finanzverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt freut sich auf Sie!
❗️ Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen ein (Anschreiben, Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Nachweise). Unvollständige Bewerbungen können im weiteren Auswahlverfahren im Zweifel nicht berücksichtigt werden.
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