Stellenbeschreibung
DATUM: 06.10.2026
Die Stadt Lübz ist eine mecklenburgische Kleinstadt in der Nähe der Landeshauptstadt Schwerin in der Metropolregion Hamburg. Als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Eldenburg Lübz werden neben der Stadt noch neun weitere Gemeinden verwaltet. Zum nächstmöglichen Termin suchen wir einen
Sachbearbeiter Tiefbau im Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung (m/w/d).
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (z.Zt. 39 Wochenstunden).
Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD-VKA bei Vorhandensein eines entsprechenden Abschlusses bis zur Entgeltgruppe 10.
Wir bieten Ihnen
- - leistungsgerechte Vergütung nach TVöD-VKA;
- - Homeoffice;
- - Anspruch auf eine Jahressonderzahlung;
- - betriebliche Altersvorsorge;
- - ein gutes Betriebsklima; sowie einen wertschätzenden Umgang;
- - Möglichkeit Dienstradleasing durch Gehaltsumwandlung;
- - Vergünstigungen im Fitnessstudio;
- - Unterstützung im Rahmen einer eventuellen Wohnungssuche;
- - bei Bedarf Unterbringung von Kindern in einer Kindertagesstätte.
Wir erwarten von Ihnen
- Abschluss als Diplom-Ingenieur (m/w/d), Bachelorabschluss oder Master in den Bereich des Bauingenieurwesens oder Bau- und Umweltingenieurwesen, Umweltingenieurwissenschaften, Landeskultur und Umweltschutz oder Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Techniker mit dem Schwerpunkt Tiefbau;
- Interesse und Motivation, sich in die Themenfelder des Tiefbaus einzuarbeiten;
- Kenntnisse und/oder Erfahrungen im Tiefbau sind von Vorteil;
- wünschenswert sind Erfahrungen in der kommunalen Verwaltung (z. B. Vergabe- und Vertragswesen, Bauverwaltung);
- selbstständige Arbeitsweise und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung im zugewiesenen Tätigkeitsbereich;
- Teamfähigkeit, Engagement sowie Organisations- und Durchsetzungsvermögen;
- Kenntnisse der gängigen technischen Vorschriften und Regelwerke;
- Bereitschaft zur Weiterbildung;
- Führerschein Klasse B;
- EDV-Kenntnisse (Microsoft Office).
Das sind u.a. Ihre Aufgaben
- Unterstützung bei der Überwachung von Baustellen im Tiefbaubereich auf plan- und fachgerechte Ausführung, auch bei komplexen Baumaßnahmen;
- Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben;
- Vorbereitung von Vergabeunterlagen für die Zentrale Vergabestelle und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe;
- Bauüberwachung und -dokumentation;
- Kostensteuerung und -überwachung, Beantragung und Abrechnung von Drittmitteln;
- Vorbereitung und Präsentation von Arbeitsergebnissen in den politischen Gremien und der Öffentlichkeit;
- Durchführung von Besprechungen und Beratungen der am Bau Beteiligten;
- Abstimmung und Koordinierung mit den Ämtern sowie Trägern öffentlicher Belange.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. der Anerkennung der Gleichstellung beizufügen.
Bewerbungsunterlagen
Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Ausbildungsnachweise, weitere Qualifizierungsnachweise etc.) bis zum 23.10.2026 an das
Amt Eldenburg Lübz
Amt Zentrale Dienste
- Bewerbung StGE Tiefbau-
Am Markt 22
19386 Lübz
bzw. per E-Mail unter bewerbung@amt-eldenburg-luebz.de.
Nach dem 23.10.2026 eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Die Vorstellungsgespräche sind für den 29.10.2026 geplant.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen bis zum 22.03.2027 im SG Personal und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer in Papierform eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz MV.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden von der Stadt Lübz nicht erstattet.
Auf einen Blick
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