Stellenbeschreibung
Im Fachbereich Ordnung und Soziales ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Mitarbeiter*in für den kommunalen Ordnungsdienst auf 603 € - Basis
befristet für die Dauer von einem Jahr (§ 14 Abs. 2 TzBfG) zu besetzen.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 6 TVöD.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
Kontrolle von ordnungsbehördlichen Problemzonen im Gemeindegebiet (u. a. Personalienfeststellung, Aussprechen von Platzverweisen etc.)
Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet
Ordnungswidrigkeitenanzeigen fertigen
- Kontrolle von ordnungsbehördlichen Auflagen im Veranstaltungs- und Gaststättenbereich
- Überwachungen nach Niedersächsischem Hundegesetz und Niedersächsischem Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung
Ermittlungstätigkeiten
Zeugentätigkeiten (z. B. bei Hausdurchsuchungen)
Der endgültige Aufgabenzuschnitt erfolgt in Absprache mit der Fachbereichsleitung und der Teamkoordination.
Einstellungsvoraussetzungen
erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren
Fahrerlaubnisklasse B
- wünschenswert sind Erfahrungen im Ordnungsdienst, eine Ausbildung im Bereich Schutz und Sicherheit oder eine ehrenamtliche Tätigkeit im ordnungsdienstlichen Bereich (z. B. Feuerwehr, THW)
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten und Kontrolltätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit, z. B. an Wochenenden und in den Morgen- und Abendstunden
- Hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Sicheres Auftreten, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität
Fähigkeit, Konflikte angemessen zu lösen
- Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- Wir bieten Ihnen:
tarifgerechte Bezahlung nach TVöD
aktives betriebliches Gesundheitsmanagement, u. a. Firmenfitnessprogramm
Möglichkeit der Anschaffung und Bezuschussung eines Jobtickets
- attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgung, Möglichkeit der Entgeltumwandlung, leistungsorientierte Bezahlung)
- Bei einer Einstellung: Erstattung der Kosten (13 €) für die Vorlage des einzureichenden Führungszeugnisses
Allgemeine Hinweise
- Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.
- Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte werden ausdrücklich begrüßt.
- Die Gemeinde Weyhe ist bestrebt, die Gleichstellung der Geschlechter zu realisieren und hat besonders Interesse an der Bewerbung von Männern oder Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen.
Bewerbungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Weyhe ausschließlich Online-Bewerbungen akzeptiert! Über unser Online-Bewerbungsportal unter Stellenangebote auf www.karriere.weyhe.de gelangen Ihre Unterlagen direkt an die zuständige Stelle. Das macht den Bewerbungsprozess für Sie und uns schneller und effizienter. Beide Seiten sparen Portokosten und Papier!
Fehlende oder unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Eine unvollständige Bewerbung kann vom Stellenbesetzungsverfahren ausgeschlossen werden.
Bewerbungen per E-Mail werden nicht akzeptiert, da die darin enthaltenen Informationen und Dokumente nicht direkt mit dem Anforderungsprofil abgeglichen werden können.
Schriftliche Bewerbungen werden nicht in das Auswahlverfahren einbezogen und auch nicht zurückgesandt, sondern unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.
Die Online-Bewerbung ist bis zum 18. Oktober 2026 freigeschaltet.
Fragen zu den Stelleninhalten unter 04203 71-126 (Herr Wrede – Fachbereich Ordnung und Soziales).
Sonstige telefonische Rückfragen unter 04203 71-313 (Herr Hirsch - Personalservice).
Auf einen Blick
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