1. Start
  2. Stellen
  3. Schwerin

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Stellvertr. Schulleiter/in an einer Grundschule in Neustadt-Glewe

  • Vollzeit
  • Öffentliche Verwaltung
  • Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
  • Vor 5 Tagen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

Stellenbeschreibung

04_75135420_3287

Grundschule 'J. W. v. Goethe', Neustadt-Glewe

  • Schulart
  • Grundschule

Erforderliche Qualifikation

Lehramt an Realschulen, Regionalen Schulen bzw. Haupt- und Realschulen • Lehramt für Sonderpädagogik • Lehramt an Gymnasien • Lehramt an Grundschulen • Lehramt an Grund- und Hauptschulen

Dauer der Anstellung

  • unbefristet
  • Arbeitsumfang
  • Vollzeit

Entgelt/Besoldung

E 13 Z / A 13 Z

Arbeitsbeginn ab

sofort

Bewerbung bis

01.11.2026

Weitere Hinweise

Persönliche Voraussetzungen

ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, Motivation sowie überdurchschnittliches Engagement

strukturierte und selbständige Arbeitsweise

sichere, fundierte PC-Anwendungskenntnisse (Outlook, Word, Excel, Powerpoint)

Aufgabenbeschreibung

ständige/r Vertreter/in der Schulleitung

  • Mitverantwortung für die pädagogische Arbeit und die Verwaltung der Schule entsprechend den Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  • Planung und Verwaltung des Lehrkräfteeinsatzes und des Unterrichts an der Schule
  • Bearbeitung von Arbeitsschwerpunkten in enger Zusammenarbeit im Schulleitungsteam

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir im Bewerbungsbogen, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten. Sofern Sie Ihre postalisch übersandten Bewerbungsunterlagen zurückerhalten möchten, müssen Sie dies der Schule mittteilen und einen ausreichend frankierten Briefumschlag zur Verfügung stellen.

Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.

Durch die Bewerbung erklären Sie sich zudem mit der Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten ausschließlich für den Bewerbungsprozess einverstanden. Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht.

Auf einen Blick

Unbefristeter Vertrag

Anzeige nicht mehr aktuell? Stelle austragen