Stellenbeschreibung
Stellenbeschreibung
- 01_75235771_3281
- 'Sonnenblumenschule' Franzburg - Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Schulart
- Förderschule
- Erforderliche Qualifikation
- Lehramt für Sonderpädagogik
- Dauer der Anstellung
- unbefristet
- Arbeitsumfang
- Vollzeit
Entgelt/Besoldung
E 13 / A 13
Arbeitsbeginn ab
sofort
Bewerbung bis
15.10.2026
Weitere Hinweise
Persönliche Voraussetzungen
- ausgeprägtes Maß an Organisationsfähigkeit, Eigeninitiative, Planungsgeschick, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Flexibilität
- Führungs- und Leitungskompetenz, Loyalität sowie ein hohes Maß an Entscheidungskompetenz, Verantwortungsbereitschaft und angemessenes Durchsetzungsvermögen sowie Konfliktfähigkeit
- Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur vollumfänglichen eigenständigen Vertretung der SL
- Belastbarkeit, Motivation sowie überdurchschnittliches Engagement
- Kenntnisse sowie Darstellungs- und Argumentationsfähigkeit in Angelegenheiten der Schulverwaltung sowie in allgemeinen schulfachlichen, pädagogischen, schulorganisatorischen und schulrechtlichen Fragen
grundlegende Verwaltungskompetenz
fundierte Expertise in der Sonderpädagogik, der Didaktik und der Methodik mit dem besonderen Schwerpunkt auf das individuelle Lernen in der Förderschule gemäß der Verordnung über die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung (Förderverordnung Sonderpädagogik – FöSoVO M-V vom 12. März 2021) und in datengestützter Schulentwicklung
Sensibilität für verschiedene Entwicklungsstände und unterschiedliche Lebenslagen der Kinder
Fähigkeit zur Konferenz- und Gesprächsleitung sowie zur Bewertung fremden Unterrichts und zur Beratung von Lehrkräften
sichere, fundierte PC-Anwendungskenntnisse (Outlook, Word, Excel, PowerPoint)
Bereitschaft zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung
- fundierte sonderpädagogische Kenntnisse im Bereich der geistigen Entwicklung
- Kenntnisse in der unterstützenden Kommunikation und zur Förderung von Bildung und Teilhabe
Erfahrung im Umgang mit komplexen Unterstützungsbedarfen
Kompetenz in der Ausgestaltung nachschulischer Lebens – und Arbeitsbereiche
Aufgabenbeschreibung
Führen und Leiten einer Förderschule:
Organisationsentwicklung
- Initiieren, Fördern und Steuern von Schulentwicklungsprozessen, Weiterentwicklung des Unterrichts auf der Grundlage einer individuellen Förderplanun
- Entwicklung einer Schulkultur, die Demokratie, Partizipation und Vielfalt fördert
- Verantwortung für die sonderpädagogische Arbeit in der Förderschule und die Verwaltung der Schule gemäß den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- positive und erfolgreiche Ausgestaltung der Übergänge in die Förderschule und Vorbereitung von Prozessen der Reintegration an Regelschulen
- klare und sichere Ausführung von Gesetzen im Zuständigkeitsbereich
Vertretung der Schule nach außen
Ausübung des Hausrechts des Schulträgers sowie Bewirtschaftung der vom Schulträger zugewiesenen Mittel
Personalführung
Personalführung, -entwicklung und -verwaltung sowie Förderung der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte entsprechend den Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Förderung der Arbeit in multiprofessionellen Teams
Kommunikation und Kooperation
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitwirkungsgremien der Schule
zielgerichtete interne und externe Kommunikation und Kooperation
- offene, transparente wirkungsvolle Zusammenarbeit mit den Schulbehörden und dem Schulträger
- Kooperation mit Eingliederungshilfe, medizinischen und therapeutischen Diensten
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir im Bewerbungsbogen, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten. Sofern Sie Ihre postalisch übersandten Bewerbungsunterlagen zurückerhalten möchten, müssen Sie dies der Schule mittteilen und einen ausreichend frankierten Briefumschlag zur Verfügung stellen.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.
Durch die Bewerbung erklären Sie sich zudem mit der Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten ausschließlich für den Bewerbungsprozess einverstanden. Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht.
Auf einen Blick
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