Stellenbeschreibung
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber als
Pädagogische Unterstützungskraft (PUK)
Wo können Sie eingesetzt werden?
Staatliches Schulamt
im Landkreis München
Als pädagogische Unterstützungskraft (PUK) unterstützen Sie Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal an staatlichen Grund- und Mittelschulen bei pädagogischen Aufgaben. Ihr Einsatz erfolgt ergänzend zum Unterricht und orientiert sich am Bedarf der jeweiligen Schule.
Zu Ihren möglichen Aufgaben gehören insbesondere
- - Unterstützung von Lehrkräften bei pädagogischen Aufgaben
- - Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler oder Lerngruppen
- Mitwirkung bei Fördermaßnahmen im schulischen Alltag
- - Gestaltung ergänzender Bildungsangebote unter Anleitung einer Lehrkraft
- - Unterstützung von Beratungslehrkräften, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie weiterem pädagogischen Personal
- - Mitwirkung bei schulischen Projekten und pädagogischen Angeboten
- Wichtig: Pädagogische Unterstützungskräfte erteilen keinen eigenständigen Unterricht. Der konkrete Einsatzbereich wird gemeinsam mit der Schule festgelegt.
Arbeitszeit
- Der Einsatz erfolgt entsprechend dem Bedarf der Schule und den zur Verfügung stehenden
- Stellen.
- Eine Beschäftigung ist abhängig vom jeweiligen Einsatz sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit
- möglich.
- Die konkreten Einsatzzeiten werden mit der Schule abgestimmt.
- Welche Unterlagen benötigen Sie für die Einstellung?
- Für die Vorbereitung Ihres Arbeitsvertrags werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- - Ausbildungs- und Abschlusszeugnisse
- - Arbeitszeugnisse über einschlägige Berufserfahrung
- - Kopie Ihres Sozialversicherungsausweises
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
- - gegebenenfalls Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (für Personen ohne EU- Staatsangehörigkeit)
- - Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz bzw. die Dokumentation der Schulleitung (für Personen, die nach 1970 geboren wurden)
- Je nach Beschäftigungsart können zusätzlich weitere Unterlagen erforderlich sein.
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber als
- Pädagogische Unterstützungskraft (PUK)
- Vergütung
- Staatliches Schulamt
im Landkreis München
Die Beschäftigung erfolgt nach den geltenden tariflichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes (TV-L). Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten sowie Ihrer Qualifikation und einschlägigen Berufserfahrung.
Eine Eingruppierung erfolgt in der Regel wie folgt
- Entgeltgruppe E6 TV-L
- Entgeltgruppe E8 TV-L
- Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 TV-L kommt insbesondere bei unterstützenden Aufgaben im Rahmen von Bildungsangeboten unter Anleitung und Beteiligung einer Lehrkraft in Betracht.
- Voraussetzung ist in der Regel eine einschlägige fachliche Ausbildung, beispielsweise als
- Logopädin oder Logopäde
- - Fachinformatiker/in
- (Anwendungsentwicklung oder Systemintegration)
- - Technische/r Systeminformatiker/in
- - IT-System-Kaufmann/-frau
- - IT-Systemelektroniker/in
- Fremdsprachenassistent/in
- oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung in schulischen Unterstützungsaufgaben in Verbindung mit einer fachlichen Weiterqualifizierung (ALP).
- Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L kommt insbesondere bei der selbstständigen und eigenverantwortlichen Durchführung ergänzender Bildungsangebote in Betracht.
- Hierzu zählen unter anderem Personen mit einer einschlägigen fachlichen Ausbildung, beispielsweise
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- - Logopädinnen und Logopäden
- - staatlich geprüfte Sportlehrkräfte im freien
- Beruf
- - Handwerksmeisterinnen und
- Handwerksmeister
- - Absolventinnen und Absolventen einer
- Berufsfachschule für Musik mit pädagogischer Zusatzqualifikation
- - staatlich geprüfte Übersetzerinnen und
- Übersetzer bzw. Dolmetscherinnen und Dolmetscher
- - Erzieherinnen und Erzieher
- - Heilerziehungspflegerinnen und
- Heilerziehungspfleger
- - Pädagogische Fachkräfte für
- Grundschulkindbetreuung
Niedrigere Entgeltgruppen
Sofern eine Besetzung mit den genannten Qualifikationen nicht möglich ist, kann im Einzelfall auch eine Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe als E6 oder E8 TV-L erfolgen.
Vorabprüfung der Eingruppierung
- Wenn Sie bereits vor Beginn Ihrer Tätigkeit wissen möchten, wie Ihre Eingruppierung und Stufenzuordnung voraussichtlich erfolgen, können Sie Ihre Ausbildungszeugnisse und Arbeitszeugnisse vorab durch die Regierung von Oberbayern prüfen lassen.
- Hierfür wenden Sie sich bitte per E-Mail an: unterstuetzungskraefte@reg-ob.bayern.de
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