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Gemeinde Hemslingen

Stellvertretende Leitung (m/w/d) für unsere Kindertagesstätte Bruchwiesenbande

  • Erzieher/in
  • Vollzeit
  • Öffentliche Verwaltung
  • Hemslingen, Niedersachsen
  • Vor 13 Wochen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

Die Gemeinde Hemslingen bietet zum 01.10.2026 eine Stelle als

Stellvertretende Leitung (m/w/d)

für unsere Kindertagesstätte Bruchwiesenbande

  • mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden an.
  • Aufgaben als Stellvertretende Leitung (4 Stunden/Woche):
  • - Unterstützung der Kita-Leitung bei der Führung und Organisation der Einrichtung
  • - Mitverantwortung für die pädagogische Arbeit und die Weiterentwicklung der Konzeption
  • - Übernahme von Leitungsaufgaben in Abwesenheit der Einrichtungsleitung
  • - Zusammenarbeit mit Kindern, Familien, Team, Träger und Kooperationspartnern
  • 35 Stunden/Woche werden Sie als Pädagogische Fachkraft in der Gruppe eingesetzt. Erwartet werden:
  • - Eine anerkannte Ausbildung als Erzieher/in oder vergleichbare Qualifikation
  • - Idealerweise erste Erfahrungen in den Bereichen Personalführung, Konzeptions- u. Projektarbeit, sowie Qualitätsmanagement

- Hohe fachliche und soziale Kompetenz

- Ein wertschätzender, liebevoller und individueller Umgang mit Kindern

- Selbstständigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit

- Freude und Engagement in Teamarbeit

- Kreative und kommunikative Kompetenzen

Das Arbeitsverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Mit Ihrer Bewerbung ist gleichzeitig der Nachweis über den vorhandenen Impfschutz gegen Masern zu erbringen.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 31.08.2026 an die

Gemeinde Hemslingen, Bruchwiesenweg 50, 27386 Hemslingen

oder per E-Mail an: gemeinde@hemslingen.de

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bürgermeister Meyer unter Tel. 01 72/42 73 535 gerne zur Verfügung.

Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Unterlagen werden bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung des § 15 Allgemeines Gleichbehandlungs-gesetz (AGG) vernichtet.

Auf einen Blick

Tarifbindung

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