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Kreisstadt Homberg (Efze)

Öffentliche Ausschreibung Stellvertretende Schiedsperson (m/w/d) für den Schiedsamtsbezirk Homberg (Efze) gesucht

  • Vollzeit
  • Öffentliche Verwaltung
  • Homberg (Efze), Hessen
  • Vor 16 Wochen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

Öffentliche Ausschreibung

Stellvertretende Schiedsperson (m/w/d) für den Schiedsamtsbezirk Homberg (Efze) gesucht

Für den Schiedsamtsbezirk der Kreisstadt Homberg (Efze) ist das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen, da die Amtszeit der bisherigen stellvertretenden Schiedsperson im November 2026 endet.

Das Schiedsamt ist eine wichtige Einrichtung der außergerichtlichen Streitschlichtung. Ziel ist es, Konflikte möglichst frühzeitig, bürgernah und ohne gerichtliches Verfahren beizulegen. Dies betrifft insbesondere Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie bestimmte strafrechtliche Privatklagedelikte.

Die stellvertretende Schiedsperson unterstützt und vertritt die Schiedsperson bei Verhinderung. Im Vertretungsfall nimmt sie die Aufgaben der Schiedsperson wahr und führt Schlichtungs- bzw. Sühneverhandlungen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung durch.

Zu den typischen Aufgaben gehören vornehmlich

- Schlichtung in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, insbesondere bei nachbarrechtlichen Konflikten,

- Mitwirkung bei der außergerichtlichen Einigung in bestimmten Strafsachen, etwa bei Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Körperverletzung,

- Durchführung von Sühneverhandlungen,

- Förderung einvernehmlicher Lösungen zur Wiederherstellung des sozialen Friedens.

Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG). Schiedspersonen werden durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre; die Wahl bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten. Die Bestätigung und Vereidigung erfolgt durch das zuständige Amtsgericht. Homberg (Efze) ist im aktuellen Verzeichnis der hessischen Justiz dem Amtsgerichtsbezirk Fritzlar zugeordnet.

Persönliche Voraussetzungen

  • Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Erwartet werden:
  • - Interesse an ehrenamtlicher Tätigkeit,
  • - Fähigkeit zum ruhigen, sachlichen und vermittelnden Gespräch,
  • - Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit,
  • - Bereitschaft, sich in die rechtlichen Grundlagen des Schiedsamtes einzuarbeiten,
  • - Bereitschaft zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungen,
  • - ein sicheres und bürgernahes Auftreten.
  • Das Amt kann nicht bekleidet werden bzw. eine Berufung soll nicht erfolgen, wenn Hinderungsgründe nach § 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz vorliegen. Dies betrifft insbesondere Personen,
  • - die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,
  • - für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde,
  • - die als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin/Notar bestellt sind,
  • - die geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen,
  • - die als Berufsrichterin/Berufsrichter, Staatsanwältin/Staatsanwalt tätig sind oder im Schiedsamtsbezirk Polizeivollzugsdienst leisten,
  • - die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr bereits vollendet haben,
  • - die nicht im Schiedsamtsbezirk Homberg (Efze) wohnen,
  • - oder die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind.

Bewerbung

  • Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich oder per E- Mail bis spätestens
  • 9. August 2026

an den

Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze)

Stabsstelle Personal & Recht

  • Rathausgasse 1
  • 34576 Homberg (Efze)
  • oder digital per E-Mail: recht@homberg-efze.de
  • zu richten.
  • Die offizielle Anschrift und allgemeine Kontaktadresse der Kreisstadt Homberg (Efze) lauten Rathausgasse 1, 34576 Homberg (Efze), Telefon 05681 994-0 und info@homberg-efze.de.

Die Bewerbung sollte folgende Angaben enthalten

  • - Name, Anschrift und Kontaktdaten,
  • - Geburtsdatum,
  • - Beruf bzw. ausgeübte Tätigkeit,
  • - kurze Darstellung der Motivation für das Ehrenamt,
  • - Erklärung, dass keine Hinderungsgründe nach § 3 HSchAG bekannt sind.

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