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Bayerischer Landespersonalausschuss - Geschäftsstelle

Rechtspfleger/in

  • Vollzeit
  • Öffentliche Verwaltung
  • München, Bayern
  • Vor 21 Wochen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

Bewährungshelfer/in und Gerichtshelfer/in

  • Verwaltungsinformatiker/in
  • Gerichtsvollzieher/in
  • Justizfachwirt/in
  • Arbeitnehmer/in
  • Justizwachtmeister/in
  • Mitarbeiter/in im Justizvollzug
  • Aus- und Fortbildungseinrichtungen
  • eJustice
  • Elektronische Akte
  • Elektronischer Rechtsverkehr
  • Weiterführende Informationen
  • Online-Formulare und Online-Dienstleistungen
  • English
  • français
  • Rechtspflegerinnen & Rechtspfleger

Berufsbild

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene, denen wichtige Aufgaben in der Rechtspflege übertragen sind, darunter viele, die früher Richtern und Staatsanwälten vorbehalten waren. Hierzu zählen insbesondere Grundbuch- und Registersachen, Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten. Diese Bereiche sind den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zur selbständigen Erledigung anvertraut.

Ferner sind die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch mit der Zwangsversteigerung von Grundstücken, der Pfändung von Forderungen, dem Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, mit Insolvenzverfahren sowie mit der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen befasst.

In einem großen Teil ihres Aufgabenbereiches sind sie bei ihren Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Außerdem sind Beamte des Rechtspflegerdienstes auch in wichtigen Bereichen der Justizverwaltung tätig, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter/in bei Gerichten und Staatsanwaltschaften oder als Bezirksrevisorinnen oder Bezirksrevisoren.

Berufliche Anforderungen

Wegen der vielfältigen Aufgaben und der anspruchsvollen Tätigkeit werden an die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger besondere Anforderungen gestellt:

Interesse am Beruf

Kommunikationsfähigkeit

Teamfähigkeit

Fähigkeit zur Konfliktlösung, Einfühlungsvermögen, Integrations- und Ausgleichsfähigkeit

Organisationstalent und Innovationsbereitschaft

  • Fähigkeit zur Personalführung
  • ausreichende physische und psychische Belastbarkeit
  • geistige Beweglichkeit
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Entscheidungsfreude
  • sicheres Auftreten, gewandter Ausdruck in Wort und Schrift
  • Unparteilichkeit
  • Aufgeschlossenheit gegenüber Informationstechnologie
  • Fähigkeit zum Umgang mit Menschen

Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge

Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen

Einstellungsvoraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung in den Rechtspflegerdienst müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Voraussetzung für die Beschäftigung als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger ist die erfolgreiche Ableistung eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes.

Zu diesem Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

die Fachhochschulreife, eine andere Hochschulreife oder einen

als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann;

die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere

Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,

Nachweis der Verfassungstreue,

Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze (bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),

Charakterliche Eignung (Vorstrafen?),

Gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) und

an einem besonderen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen und hierbei eine ausreichende Platzziffer erreicht oder ein sog. 'Zweite-Chance-Verfahren' erfolgreich durchlaufen hat.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern. Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter/Beamtin mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene wird alljährlich im Oktober für die Einstellung zum 1. September des darauffolgenden Jahres von der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses durchgeführt. Zur Teilnahme ist die rechtzeitige Online-Anmeldung bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses erforderlich. Informationen über das Auswahlverfahren und die Online-Anmeldung können bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses, Postfach 22 14 41, 80504 München, Telefon 089/ 2306-2900, E-Mail: poststelle@lpa.bayern.de angefordert oder über die Internetseite des Bayerischen Landespersonalausschusses abgerufen werden.

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