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Landratsamt Freyung-Grafenau

Ihr Weg Zur Tätigkeit Als Kindertagespflegeperson (ktp)

  • Vollzeit
  • Öffentliche Verwaltung
  • Freyung, Bayern
  • Vor 25 Wochen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

Kindertagespflege im Landkreis Freyung-Grafenau

Amt für Kinder und Familie Freyung-Grafenau

Grafenauer Str. 44, 94078 Freyung

Voraussetzungen zum Erwerb einer Erlaubnis in der Kindertagespflege

- Bewerbung über den Bewerbungsbogen des Amts für Kinder und Familie mit anschließendem Gespräch zum Kennenlernen

- Ausbildung: Qualifizierungskurs ‚Kindertagespflege mit Eigenbeteiligung von 250,-€ (Zurückerstattung bei Kursabschluss und 6 Monate zur Vermittlung zur Verfügung stehen) bzw. Teilqualifizierung bei Fach- /Ergänzungskräften wie Erzieher/Innen, Sozialpädagoge/Innen und Kinderpfleger/Innen

- Erstellung einer Kindertagespflegekonzeption mit Hygiene-Konzept

- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege mit folgenden Unterlagen:

- Nachweis Qualifizierungskurs in der Kindertagespflege und/oder Abschluss einer fach-pädagogischen Ausbildung wie Erzieher/Innen, Sozialpädagoge/Innen, Kinderpfleger/Innen

- Vorlage eines erweiterten persönlichen Führungszeugnisses gem. § 72 a SGB VIII (nicht älter als ein ½ Jahr /

Rückerstattung der anfallenden Kosten über das Amt für Kinder und Familie)

- Vorlage von erweiterten persönlichen Führungszeugnissen gem. § 72 a SGB VIII aller im Haushalt lebenden Personen ab 18 Jahre (nicht älter als ein ½ Jahr / Rückerstattung der anfallenden Kosten über das Amt für

Kinder und Familie)

- ärztliches Attest zur psychischen und physischen Eignung

  • - Nachweis zur Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • - Nachweis über ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

- Nachweis Belehrung Lebensmittelhygiene

- Vorgaben Haus- und Hoftiere

  • - Schutzvereinbarung nach § 8a SGB VIII
  • - Erste-Hilfe-Nachweis für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (nicht älter als ein ½ Jahr)

- Bei gemieteten Räumlichkeiten: Bestätigung des Vermieters

  • - Hausbesuch des Amtes für Kinder und Familie mit Gespräch zur Eignungsfeststellung und Begutachtung der Räumlichkeiten
  • - Selbstständige Anmeldung bei der BGW (Berufsgenossenschaft der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege) – Versicherung (Rückerstattung der anfallenden Kosten nach Vorlage)

Erlaubnis zur Kindertagespflege

Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII erfolgt durch das Amt für Kinder und Familie mit folgenden Bedingungen/Auflagen:

- Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen

  • - Befristung der Tagespflegeerlaubnis auf 5 Jahre
  • - Betreuung von bis zu 5 Kindern gleichzeitig

- im eigenen Haushalt

- in anderen geeigneten Räumlichkeiten

- in Räumlichkeiten einer Großtagespflege (2 - 3 KTP nutzen gemeinsam geeignete Räumlichkeiten)

- im Haushalt der Eltern

  • - 8 aktuelle laufende Verträge können geschlossen werden
  • - Bei Betreuung eines integrativen Kindes: gleichzeitige Betreuung von 3 Kinder, aber mind. 2 Kinder

- Kindertagespflegekonzeption mit Hygiene-Konzept

  • - Teilnahme an 15 Unterrichtseinheiten an Fortbildungen pro Jahr
  • - Zulassen von an- und unangemeldeten Hausbesuchen des Amts für Kinder und Familie
  • - Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen im zweijährigen Rhythmus

Ihr Weg zur Tätigkeit als Kindertagespflegeperson

  • Stand 02.12.2025
  • Von Familien für Familien – Kindertagespflege, Ihr Kind in guten Händen
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Kindertagespflege im Landkreis Freyung-Grafenau

  • Ihre Ansprechpartner im Amt für Kinder und Familie im Landratsamt Freyung Grafenau
  • pädagogische Fachberatung – Kindertagespflege: Ausbildung, Beratung, Fortbildung, Vermittlung, Tagespflegeerlaubnis und Aufsicht

Frau Nadine Angerer (Dipl. Soz.-Päd. FH)

Tel.: 08551 57-2103, Zimmer Nr. K124

Frau Alexandra Meier (Kindheitspädagogin (B.A.))

  • Tel.: 08551 57-2112, Zimmer Nr. K124
  • E-Mail: nadine.angerer@landkreis-frg.de
  • E- Mail: alexandra.meier@landkreis-frg.de
  • generelle E-Mail: kindertagespflege@landkreis-frg.de
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe - Kindertagespflege: Elternbeiträge, Tagespflegeerlaubnis bei einzeln arbeitenden Kindertagespflegepersonen

Frau Kerstin Matheis

  • Tel.: 08551 57-2111, Zimmer Nr. 124
  • E-Mail: kerstin.matheis@landkreis-frg.de
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe: Elternbeiträge, Tagespflegeerlaubnis in Großtagespflegen nach Art. 20 BayKiBiG
  • Frau Theresa Friedsam, Tel.: 08551 57- 2104, Zimmer Nr. 123 E- Mail: theresa.friedsam@landkreis-frg.de
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe: Elternbeiträge, Tagespflegeerlaubnis in Großtagespflegen nach Art. 20 a BayKiBiG
  • Frau Anna Hackl, Tel.: 08551 57-2105, Zimmer Nr. E17
  • E-Mail: anna.hackl@landkreis-frg.de
  • Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung, sprechen Sie uns an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Kindertagespflege

Ihr Weg zur Tätigkeit als Kindertagespflegeperson

  • Stand 02.12.2025
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