Stellenbeschreibung
Kindertagespflege im Landkreis Freyung-Grafenau
Amt für Kinder und Familie Freyung-Grafenau
Grafenauer Str. 44, 94078 Freyung
Voraussetzungen zum Erwerb einer Erlaubnis in der Kindertagespflege
- Bewerbung über den Bewerbungsbogen des Amts für Kinder und Familie mit anschließendem Gespräch zum Kennenlernen
- Ausbildung: Qualifizierungskurs ‚Kindertagespflege mit Eigenbeteiligung von 250,-€ (Zurückerstattung bei Kursabschluss und 6 Monate zur Vermittlung zur Verfügung stehen) bzw. Teilqualifizierung bei Fach- /Ergänzungskräften wie Erzieher/Innen, Sozialpädagoge/Innen und Kinderpfleger/Innen
- Erstellung einer Kindertagespflegekonzeption mit Hygiene-Konzept
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege mit folgenden Unterlagen:
- Nachweis Qualifizierungskurs in der Kindertagespflege und/oder Abschluss einer fach-pädagogischen Ausbildung wie Erzieher/Innen, Sozialpädagoge/Innen, Kinderpfleger/Innen
- Vorlage eines erweiterten persönlichen Führungszeugnisses gem. § 72 a SGB VIII (nicht älter als ein ½ Jahr /
Rückerstattung der anfallenden Kosten über das Amt für Kinder und Familie)
- Vorlage von erweiterten persönlichen Führungszeugnissen gem. § 72 a SGB VIII aller im Haushalt lebenden Personen ab 18 Jahre (nicht älter als ein ½ Jahr / Rückerstattung der anfallenden Kosten über das Amt für
Kinder und Familie)
- ärztliches Attest zur psychischen und physischen Eignung
- - Nachweis zur Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- - Nachweis über ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Nachweis Belehrung Lebensmittelhygiene
- Vorgaben Haus- und Hoftiere
- - Schutzvereinbarung nach § 8a SGB VIII
- - Erste-Hilfe-Nachweis für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (nicht älter als ein ½ Jahr)
- Bei gemieteten Räumlichkeiten: Bestätigung des Vermieters
- - Hausbesuch des Amtes für Kinder und Familie mit Gespräch zur Eignungsfeststellung und Begutachtung der Räumlichkeiten
- - Selbstständige Anmeldung bei der BGW (Berufsgenossenschaft der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege) – Versicherung (Rückerstattung der anfallenden Kosten nach Vorlage)
Erlaubnis zur Kindertagespflege
Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII erfolgt durch das Amt für Kinder und Familie mit folgenden Bedingungen/Auflagen:
- Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen
- - Befristung der Tagespflegeerlaubnis auf 5 Jahre
- - Betreuung von bis zu 5 Kindern gleichzeitig
- im eigenen Haushalt
- in anderen geeigneten Räumlichkeiten
- in Räumlichkeiten einer Großtagespflege (2 - 3 KTP nutzen gemeinsam geeignete Räumlichkeiten)
- im Haushalt der Eltern
- - 8 aktuelle laufende Verträge können geschlossen werden
- - Bei Betreuung eines integrativen Kindes: gleichzeitige Betreuung von 3 Kinder, aber mind. 2 Kinder
- Kindertagespflegekonzeption mit Hygiene-Konzept
- - Teilnahme an 15 Unterrichtseinheiten an Fortbildungen pro Jahr
- - Zulassen von an- und unangemeldeten Hausbesuchen des Amts für Kinder und Familie
- - Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen im zweijährigen Rhythmus
Ihr Weg zur Tätigkeit als Kindertagespflegeperson
- Stand 02.12.2025
- Von Familien für Familien – Kindertagespflege, Ihr Kind in guten Händen
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Kindertagespflege im Landkreis Freyung-Grafenau
- Ihre Ansprechpartner im Amt für Kinder und Familie im Landratsamt Freyung Grafenau
- pädagogische Fachberatung – Kindertagespflege: Ausbildung, Beratung, Fortbildung, Vermittlung, Tagespflegeerlaubnis und Aufsicht
Frau Nadine Angerer (Dipl. Soz.-Päd. FH)
Tel.: 08551 57-2103, Zimmer Nr. K124
Frau Alexandra Meier (Kindheitspädagogin (B.A.))
- Tel.: 08551 57-2112, Zimmer Nr. K124
- E-Mail: nadine.angerer@landkreis-frg.de
- E- Mail: alexandra.meier@landkreis-frg.de
- generelle E-Mail: kindertagespflege@landkreis-frg.de
- Wirtschaftliche Jugendhilfe - Kindertagespflege: Elternbeiträge, Tagespflegeerlaubnis bei einzeln arbeitenden Kindertagespflegepersonen
Frau Kerstin Matheis
- Tel.: 08551 57-2111, Zimmer Nr. 124
- E-Mail: kerstin.matheis@landkreis-frg.de
- Wirtschaftliche Jugendhilfe: Elternbeiträge, Tagespflegeerlaubnis in Großtagespflegen nach Art. 20 BayKiBiG
- Frau Theresa Friedsam, Tel.: 08551 57- 2104, Zimmer Nr. 123 E- Mail: theresa.friedsam@landkreis-frg.de
- Wirtschaftliche Jugendhilfe: Elternbeiträge, Tagespflegeerlaubnis in Großtagespflegen nach Art. 20 a BayKiBiG
- Frau Anna Hackl, Tel.: 08551 57-2105, Zimmer Nr. E17
- E-Mail: anna.hackl@landkreis-frg.de
- Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung, sprechen Sie uns an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Kindertagespflege
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