Stellenbeschreibung
Die Gemeinde Kleinblittersdorf beruft ab 2027 wieder Naturschutzbeauftragte für die Ortsteile:
Auersmacher
- Bliesransbach
- Kleinblittersdorf
- Rilchingen-Hanweiler
Sitterswald
Das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG) sieht im § 38 vor, dass die Städte und Gemeinden fachlich geeignete Naturschutzbeauftragte als Ansprechpartner für alle Naturschutzfragen im jeweiligen Stadt- bzw. Ortsteil berufen können. Die örtlichen Naturschutzbeauftragten sollen in ihrer Kommune als naturschutzfachliche Berater herangezogen werden. Sie beurteilen lokale Planungen, beraten die Mitbürger in naturschutzfachlichen Anliegen, informieren über naturschutzrechtliche Gegebenheiten oder sie setzen selbst Naturschutzprojekte um. Als Ansprechpartner für Naturschutzbelange innerhalb der Gemeinde sollen die örtlichen Naturschutzbeauftragten mit Gespür und Kenntnis die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes vertreten und sich gegebenenfalls zielgerichtet dafür einsetzen. Sinnvolle Tätigkeiten und Engagement im Naturschutz sind auch ohne Universalkenntnisse möglich. In der Naturschutzarbeit kann mit allgemein zugänglicher Literatur Grundlagen geschaffen werden, Fortbildungsmöglichkeiten werden aufgezeigt oder angeboten. Eine Berufung für fünf Jahre erfolgt nach Auswahl- und Eignung durch die Gemeinde. Die ehrenamtlich tätigen Personen erhalten auf Antrag von der berufenden Kommune eine Jahreskostenpauschale in Höhe von 270 Euro/Jahr. Das Ministerium für Umwelt ist für die fachliche Fort- und Weiterbildung zuständig.
Sollten Sie Interesse an der Berufung zur/zum ehrenamtlicher/en Naturschutzbeauftragten haben, bewerben Sie sich bis zum 11.12.2026 formlos mit Nennung ihrer persönlichen Daten, ihrer Motivation und Interesse an der Berufung, sowie Nennung der Gebietspräfenz (Ortsteil).
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich oder per Mail an:
Gemeinde Kleinblittersdorf
- Rathausstraße 16-18
- 66271 Kleinblittersdorf
- info@kleinblittersdorf.de
Rainer Lang
Der Bürgermeister
Auf einen Blick
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