Stellenbeschreibung
Bei der Stadt Schwalbach am Taunus mit ca. 15.500 Einwohnern, verkehrsgünstig im Main-Taunus- Kreis zwischen den Großstädten Frankfurt am Main und Wiesbaden gelegen, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer hauptamtlichen
zu besetzen.
Wir erwarten von Ihnen
- Sie verfügen über den Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums und haben ein hohes Interesse am Verwaltungshandeln zum Schutz der Umwelt sowie einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
- Sie verfügen über Erfahrung als Mitglied einer Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung oder berufliche Erfahrung in leitender Stellung in der kommunalen Verwaltung
- Sie verfügen über Eigeninitiative und Verhandlungsgeschick, pflegen einen offenen und kommunikativen Führungsstil und sind in der Lage, sachgerechte Entscheidungen unter Abwägung von Alternativen und Konsequenzen zum richtigen Zeitpunkt selbstständig zu treffen.
- Sie arbeiten bürgerorientiert, haben Freude am persönlichen und toleranten Umgang mit Menschen und ihren individuellen Bedürfnissen und die lokalen politischen Herausforderungen sind Ihnen gut bekannt.
- Sie treten empathisch, sicher und verbindlich auf und können getroffene Entscheidungen auch gegen Widerstand vertreten und Sie haben Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit.
- Sie sind belastbar, leistungsbereit und gut organisiert und verfügen über eine hohe Auffassungsgabe, um sich schnell in komplexe Prozesse einzuarbeiten.
Weitere Informationen
- Die Stellenbesetzung erfolgt per Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalbach am Taunus und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
- Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) richten sich die Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe A 16, zuzüglich einer monatlich zu gewährenden Dienstaufwandsentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 KomBesDAV.
- Wählbar sind unter Berücksichtigung von § 39a Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 39 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) Deutsche i.S.d. Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht nach § 32 Abs. 2 sowie § 31 HGO vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- Die Geschäftsverteilung des künftig zu führenden Dezernats wird nach § 70 Abs. 1 Satz 3 HGO durch den Bürgermeister geregelt, wobei dem/der Ersten Stadtrat/Stadträtin (w/m/d) gemäß § 47 Abs. 1 HGO die allgemeine Vertretung des Bürgermeisters obliegt.
Sie fühlen sich angesprochen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, aktueller Lebenslauf, Abschriften von Arbeitszeugnissen und Nachweisen von Bildungsabschlüssen) bis zum 25.11.2026
(Datum des Eingangsstempels).
Die Bewerbung richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbung Stadtrat/Stadträtin“ an den
Vorsitzenden des Wahlvorbereitungsausschusses
Herrn Thomas Nordmeyer
- Marktplatz 1-2
- 65824 Schwalbach am Taunus.
- Die Stadt Schwalbach am Taunus strebt an, den Frauenanteil zu erhöhen. Deshalb sind besonders Frauen aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen (w/m/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
- Persönliche Vorstellungen erfolgen nur nach Aufforderung.
- Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
- Schwalbach am Taunus, den 26.10.2026
- gez.
Der Vorsitzende des Wahlvorbereitungsausschusses
Thomas Nordmeyer
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