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Leuphana Universität Lüneburg

Programmbeiräte

  • Vollzeit
  • Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht
  • Lüneburg, Niedersachsen
  • Vor 2 Tagen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

Die Qualität der Studienangebote an der Leuphana wird kontinuierlich weiterentwickelt. Zu diesem Zweck richtet die Universität für alle Studienprogramme und übergreifenden Studienprogrammelemente unabhängige Programmbeiräte ein, die sich aus Vertreter:innen aus Wissenschaft & Forschung, Berufspraxis sowie externen Studierenden zusammensetzen.

Leuphana/Susanne Laudien

  • Leuphana Universität Lüneburg
  • Cornelia Suhan

Aufgaben der Programmbeiräte

Die Programmbeiräte unterstützen die Studienprogrammbeauftragten bei der Qualitätssicherung und -entwicklung der Studienprogramme. Sie begutachten das Studienprogramm im Rahmen des internen Akkreditierungsverfahrens hinsichtlich der fachlich-inhaltlichen Angemessenheit, der Umsetzung des Curriculums, der Anschlussfähigkeit sowie der Ausstattung und Qualitätsentwicklung gemäß den Kriterien der Nds. Studienakkreditierungsverordnung Teil 3, beraten bei der Weiterentwicklung und formulieren Empfehlungen.

Zu diesem Zweck erhalten die Mitglieder eines Programmbeirates Informationen zum Studienprogramm in Form eines schriftlichen Selbstberichts und werden eingeladen, über dessen Ziele, Realisierung und Entwicklung mit den Verantwortlichen vor Ort kritisch und konstruktiv zu diskutieren.

Ihre Expertise

Die Mitglieder der Programmbeiräte werden auf Vorschlag der Studienprogrammbeauftragten durch das Präsidium ernannt.

Ein Programmbeirat setzt sich i.d.R. zusammen aus

mind. zwei Mitgliedern aus Wissenschaft & Forschung

mind. einem Mitglied aus der Berufspraxis

mind. einer / einem externen Studierenden.

Die Leuphana sucht für die jeweiligen Programmbeiräte Vertreter:innen mit einer hohen fachbezogenen Reputation sowie möglichst Erfahrung in leitenden Funktionen. Das studentische Mitglied sollte über Erfahrungen in einem vergleichbaren Studienprogramm an einer anderen Universität verfügen.

AUSSCHLUSSKRITERIEN

Um die Unabhängigkeit der Programmbeiratsmitglieder zu gewährleisten, gelten die folgenden Ausschlusskriterien:

Mitglieder Wissenschaft & Forschung sowie Berufspraxis

  • Zugehörigkeit, Bewerbung (um Professur) oder Lehraufträge an der Leuphana Universität und dazugehörigen Einrichtungen in den letzten drei Jahren.
  • Betreuungsverhältnis (Promotion oder Habilitation) mit Studienprogrammbeauftragten, Studiendekan*in oder hauptberuflich Lehrenden des Studienprogramms in den letzten drei Jahren.

Externes studentisches Mitglied

  • Aktuelles Betreuungsverhältnis (Bachelor- oder Master-Arbeit, Promotion) mit Studienprogrammbeauftragten oder Studiendekan*in des Studienprogramms.
  • Finanzielle Abhängigkeit (z. B. Tätigkeit als studentische Hilfskraft, Stipendium) von Studienprogrammbeauftragten, hauptberuflich Lehrenden des Studienprogramms oder Studiendekan*in.
  • Darüber hinaus bestätigen die Studienprogrammbeauftragten und die Gutachtenden, dass keine Hinweise auf Befangenheit vorliegen.

Sitzungen der Programmbeiräte

Die Termine der Beiratstreffen (vor Ort oder online) werden zwischen den Mitgliedern des Programmbeirats und den Verantwortlichen der Studienprogramme abgestimmt. In der Regel kommen Programmbeiräte mindestens alle acht Jahre zur Begutachtung im Rahmen der Reakkreditierung zusammen. Bei wesentlichen Änderungen des Studienprogramms oder bei Beratungsbedarf zu Weiterentwicklungen sind zusätzliche Treffen möglich.

Stellungnahme zum Studienprogramm

Im Rahmen der Sitzung des Programmbeirates wird eine formgebundene, schriftliche Stellungnahme zum Studienprogramm verfasst. Diese fließt im Rahmen des internen Akkreditierungsverfahren in ein umfassendes Akkreditierungsgutachten ein. Die Ergebnisse der Begutachtung sowie Angaben zu den Mitgliedern des Programmbeirates und deren Funktion im Programmbeirat werden im Webauftritt der Leuphana und in der öffentlichen Datenbank des Akkreditierungsrates („ELIAS“) veröffentlicht.

Kostenübernahme

Die Leuphana übernimmt für die Mitglieder des Programmbeirates die Kosten für Reise, Unterkunft und Bewirtung. Weitere Informationen und ein Formular zur Erstattung der Auslagen werden im Rahmen der Tätigkeit im Programmbeirat zur Verfügung gestellt.

Kontakt

LEITERIN DES BEREICHS EVALUATION & AKKREDITIERUNG

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