Stellenbeschreibung
Bei der Gemeinde Eppertshausen (6.400 Einwohner), Landkreis Darmstadt-Dieburg, ist ab sofort folgende unbefristete Vollzeitstelle (derzeit 39 Stunden/Woche) zu besetzen:
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte
Allgemeine Aufgaben zur Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Fußstreife und mobil mit dem Fahrrad oder PKW
Feststellung und Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten
- Verkehrsüberwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs, auch mittels technischer Anlagen und deren Auswertung
- Bearbeitung und anschließende Kontrolle von verkehrs- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Baustellenkontrollen)
- Auskunftserteilung und Beratung im Außendienst gegenüber Bürgerinnen und Bürgern
Überwachung der Einhaltung der gemeindlichen Satzungen
- Eine Veränderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
- Die Bewerberin/der Bewerber sollte über folgende Voraussetzungen verfügen:
- Abgeschlossener Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten beim Hessischen Verwaltungsschulverband bzw. der Verwaltungsakademie Hessen (§ 99 HSOG)
- Berufserfahrung als Ordnungspolizeibeamtin bzw. Ordnungspolizeibeamter
Führerschein der Klasse B
Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität
Konfliktfähigkeit sowie Fähigkeit zur Deeskalation und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
Kenntnisse in den gängigen PC-Programmen
Freude an Weiterbildung
Wir bieten
Tarifgerechte Bezahlung nach TVöD, bis Entgeltgruppe 8 (je nach Ausbildungsstand), sowie Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, betriebliche Altersvorsorge)
Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst können grundsätzlich berücksichtigt werden
Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungen
Flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelungen
Erhöhter Zuschuss von 20 % zur betrieblichen Altersvorsorge
Kostenfreies Premium-Jobticket mit Mitnahmemöglichkeit
Möglichkeit des Fahrradleasings mit Bezuschussung durch den Arbeitgeber
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz sind wir zur Erhöhung der Frauenquote verpflichtet. Deswegen sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigt die Bewerberin bzw. der Bewerber in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei Übersendung eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens unter Berücksichtigung des Datenschutzes ordnungsgemäß vernichtet.
Ansprechpersonen
- Personalrechtliche Fragen: Frau Nowak, Telefon 06071/3009-11
- Fachspezifische Fragen: Frau Alles-Bernhard, Telefon 06071/3009-50
- Onlinebewerbung
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