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Gemeinde Sylt

Stelle: Amtsdirektor/in (m/w/d) für das Amt Insel Sylt

  • Vollzeit
  • Öffentliche Verwaltung
  • Sylt, Schleswig-Holstein
  • Vor 14 Tagen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

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Gemeinde Sylt

Am 01. Januar 2027 wird die Gemeinde Sylt in das Amt Landschaft Sylt eingeamtet. Das zukünftige Amt wird den Namen Amt Insel Sylt tragen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird das Amt als Kommunalverwaltung die Aufgaben für die amtsangehörigen Gemeinden mit rund 18.500 Einwohnerinnen und Einwohnern wahrnehmen. Der Verwaltungssitz befindet sich in Westerland auf der Nordseeinsel Sylt.

Das Amt wird künftig fünf Kommunen sowie vier Zweckverbände betreuen. Die Mitgliedsgemeinden sind Hörnum, Kampen, List, Sylt und Wenningstedt-Braderup.

Die Nordseeinsel Sylt liegt eingebettet im Weltnaturerbe Nationalpark Wattenmeer. Als bedeutende Tourismusdestination verzeichnet sie jährlich ca. fünf Millionen Übernachtungen von Gästen aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Aufgrund des überregionalen Interesses an der Insel wird dem Amt Insel Sylt eine hohe Strahlkraft zukommen.

Die Wirtschaftsstruktur ist breit gefächert und wird maßgeblich durch den Tourismus, den Handel und das Handwerk geprägt.

Vielfältige und interessante Aufgabengebiete, wie z. B. die politische Umsetzung der Tourismusstrategie, die Umsetzung und Weiterentwicklung von insularen Konzepten, die Beteiligung und Federführung an insularen Projekten und der Wohnungsbau werden u. a. die Themenfelder des Amtes Insel Sylt bilden.

Für die Leitung und künftige Ausrichtung des Amtes Insel Sylt wird zum 01. April 2027 ein/e

Amtsdirektor/in (m/w/d)

  • gesucht.
  • Diese/dieser wird vom Amtsausschuss für die Dauer von sechs Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit gewählt.
  • Sie sind motiviert Amtsdirektorin/Amtsdirektor der nördlichsten Amtsverwaltung Schleswig-Holsteins auf der schönen Insel Sylt zu werden und erfüllen unsere Anforderungen?
  • Dann senden Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inklusive
  • Anschreiben,
  • tabellarischem Lebenslauf,
  • Zeugnissen/Nachweisen,
  • einer Auflistung Ihrer beruflichen und privaten absolvierten Fortbildungen,

einer Bescheinigung zur Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag

bis zum 05. Dezember 2026 per Mail an bewerbung_amtsdirektion@gemeinde-sylt.de oder per Post an das

Amt Landschaft Sylt

c/o Gemeinde Sylt

Fachdienst Personal und Organisation

  • Andreas-Nielsen-Straße 1
  • 25980 Sylt/OT Westerland

Das erwartet Sie bei uns

Sie leiten die Verwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen des Amtsausschusses und im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel.

Sie sind für die wirtschaftliche Aufgabenerledigung, die Organisation sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich. Sie entwickeln das Amt Insel Sylt zu einem zukunftsorientierten Dienstleister weiter, der die Anforderungen des digitalen Wandels an Dienstleistung und Bürgerorientierung erfüllt. Sie bringen Verwaltung, Politik, Ehrenamt und Wirtschaft zusammen und fördern eine konstruktive Zusammenarbeit für eine starke Insel Sylt.

Ferner berät die Amtsdirektorin / der Amtsdirektor die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden. Ziel der Beratung ist es, die rechtmäßige, zweckmäßige und wirtschaftliche Wahrnehmung der Verwaltung sowie das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen.

Ihr zukünftiger Arbeitsplatz befindet sich im historischen Rathaus in der Gemeinde Sylt im Ortsteil Westerland mit attraktiven Arbeitsbedingungen. Als Dienstvorgesetzte / Dienstvorgesetzter eines motivierten Teams aus derzeit rd. 180 Mitarbeitenden, leben und fördern Sie einfühlend und sozial kompetent eine wertschätzende und steuernde Führungskultur.

Neben der Wählbarkeit bringen Sie folgende Anforderungen an die Eignung, Befähigung und Sachkunde mit:

Diplom Verwaltungswirtin / Diplom Verwaltungswirt (FH) Allgemeine Verwaltung oder ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften

mehrjährige Erfahrung als Führungskraft im öffentlichen Dienstleistungssektor oder in einem vergleichbaren Bereich

Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Gremien, Politik sowie anderen Kommunen

Erfahrungen und Kenntnisse in einer Kommunalverwaltung und im öffentlichen Recht

Erfahrungen im Projekt-, Prozess- und Organisationsmanagement

Fähigkeit zum konzeptionellen und unternehmerischen Denken

transparente und strukturierte Arbeitsweise

hohes Maß an Führungskompetenz, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Überzeugungskraft und Verhandlungsgeschick

Bereitschaft zur Teilnahme an abendlichen Sitzungen

Wählbarkeit:

Wählbar zur Amtsdirektorin / zum Amtsdirektor ist, wer

  • die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und
  • die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzt.

Besoldung

Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein. Die Einstufung erfolgt in die Besoldungsgruppe B 3. Ebenso wird eine Aufwandsentschädigung nach der Kommunalbesoldungsverordnung gezahlt.

Wie Sie uns erreichen können

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Bürgermeisterin Tina Haltermann unter der Telefonnummer 04651/851100 zur Verfügung.

So geht es jetzt weiter

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Insel Sylt Einsicht in Ihre Bewerbungsunterlagen erhalten. Bitte erklären Sie also in Ihren Bewerbungsunterlagen ausdrücklich, dass Sie mit einer Einsichtnahme durch die Mitglieder des Amtsausschusses sowie den am Auswahlverfahren Beteiligten des Amtes und ggf. hinzugezogener externer Beraterinnen/Berater einverstanden sind. Im Anschluss werden wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollten Sie durch den Amtsausschuss für das weitere Verfahren zugelassen werden, findet voraussichtlich ein Assessment Center statt. Im Anschluss erfolgt in öffentlicher Sitzung des Amtsausschusses die Wahl zur Amtsdirektorin/zum Amtsdirektor für die Dauer von sechs Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit.

Hinweis

Die Vorgaben des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden berücksichtigt.

Unternehmensinformation

  • Gemeinde Sylt Inselverwaltung Sylt
  • Hauptsitz
  • Gemeinde Sylt Inselverwaltung Sylt
  • Öffentliche Verwaltung
  • Unternehmenswebseite

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