Stellenbeschreibung
Stellenbeschreibung: Fachkraft für Soziale Arbeit (w/m/d) unbefristet, Teilzeit
icon.crdate14.10.2026
Die Stadt Nittenau (Landkreis Schwandorf) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Nachbesetzung eine Fachkraft für Soziale Arbeit (w/m/d) unbefristet, Teilzeit
Die Stadt Nittenau (Landkreis Schwandorf) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Nachbesetzung eine Fachkraft für Soziale Arbeit (w/m/d) unbefristet, Teilzeit
Aufgabenschwerpunkte
Betreuung und Weiterentwicklung des Jugendtreffs JuNit
Planung, Organisation und Koordination im Bereich der Jugendarbeit
Netzwerkpflege und Koordination im Bereich der Jugendarbeit
Geschäftsführende Stelle Jugendparlament
Konzeption, Organisation und Durchführung von Ferienangeboten
Konzeption, Organisation und Durchführung von generationsübergreifenden Projekten
Aufsuchende Jugendarbeit
Eine Änderung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Bewerbungsvoraussetzungen
Erfolgreich abgeschlossenes Studium als Sozialpädagogin / Sozialpädagoge oder in vergleichbaren (Bachelor-)Studiengänge, z. B. Erziehungswissenschaften, Erlebnispädagogik, Kulturpädagogik, mindestens aber eine abgeschlossene Ausbildung zur / zum staatlich anerkannten Erzieherin / Erzieher bzw. Heilerziehungspfleger/in oder vergleichbare Ausbildungen
Pädagogische Grundkenntnisse im Umgang mit Jugendlichen
- Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit sind von Vorteil
- Zudem wird erwartet
Bereitschaft zum Dienst außerhalb der üblichen Zeiten
Freude im Umgang und in der Arbeit mit jungen Menschen
Wir bieten
Sicheren Arbeitsplatz
Betriebliche Altersvorsorge
- Schwerbehinderte Menschen werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 01.11.2026 an die
- Stadt Nittenau, Personalstelle, Gerichtsstr. 13, 93149 Nittenau (gerne auch per E-Mail an poststelle(@)nittenau.de ).
- Für Auskünfte steht Frau Marina Brückner (Tel. 09436/309-18) und Frau Ingrid Seebauer (Tel: Telefonnummer: 09436 30927) gerne zur Verfügung.
- Auslagen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens können nicht erstattet werden.
Auf einen Blick
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