Stellenbeschreibung
4.1 Wie lange dauert das EAV?
Das EAV wird grundsätzlich an zwei aufeinander folgenden Wochentagen durchgeführt. Am ersten Tag wird die Geeignetheit (Computer- und Sporttest, Gruppenaufgabe und Einzelinterview), am zweiten Tag die Tauglichkeit (polizeiärztliche Untersuchung) geprüft.
4.2 Wie bereite ich mich auf das EAV vor?
Zur Vorbereitung des schriftlichen Prüfungsteils gibt es im Buchhandel und Internet Berufsauswahltests. Weitere wertvolle Hinweise und beispielhafte Literaturempfehlungen findest Du auf unserer Website „Psychologisches Testverfahren, Einzelinterview und Gruppenaufgabe“ bei der hessischen Polizei. Insbesondere die Einstellungsberaterinnen und -berater können Dir wertvolle Tipps und Anregungen geben.
4.3 Wie kann ich mich auf die Sportprüfung vorbereiten?
Auf die Sportprüfung kann man sich gut vorbereiten. Es ist wichtig, frühzeitig mit dem Training zu beginnen.
Auf der Seite sind die einzelnen Disziplinen des Sporttests detailliert beschrieben und sogar in einem Videoclip anschaulich dargestellt.
4.4 Besteht für mich während der Teilnahme an einem EAV bei der hessischen Polizei Versicherungsschutz?
Für die Teilnahme an einem Eignungsauswahlverfahren bei der hessischen Polizei besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über das Land Hessen. Sollte eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer einen Unfall erleiden, so ist dafür die jeweilige Krankenkasse zuständig.
4.5 Kann ich ein nicht bestandenes EAV wiederholen?
Jeder erfolglose Testteil (PC-Test, Sporttest und das Auswahlgespräch) kann einmal wiederholt werden.
Bei der Wiederholung innerhalb eines Jahres wird das EAV ab dem Testteil gestartet, der im ersten Versuch nicht bestanden wurde.
Bei der Wiederholung zu einem späteren Zeitpunkt ist das EAV in Gänze zu durchlaufen.
4.6 Wann erfahre ich, ob ich das EAV bestanden habe?
Bereits am Ende des ersten Tages des EAV erhältst Du eine Rückmeldung über Dein Ergebnis, d.h. darüber, ob Du für die hessische Polizei geeignet bist.
Bei einem erfolgreichen EAV mit einer besonders hohen Punktzahl erhältst Du noch am selben Tag eine vorbehaltliche schriftliche Einstellungszusage. Ansonsten wirst Du mit Deinem Ergebnis in der Rangfolgeliste erfasst. Die Reihenfolge ergibt sich grundsätzlich aus der im EAV erreichten Punktzahl.
Nach dem zweiten Tag des EAV erhältst Du darüber hinaus eine Aussage zum Untersuchungsergebnis, d.h. darüber, ob Du polizeidiensttauglich bist bzw. welche Bedingungen noch erfüllt werden müssen, damit die Polizeidiensttauglichkeit noch erlangt werden kann.
4.7 Wann erhalte ich eine schriftliche Einstellungszusage?
Grundsätzlich werden schriftliche Einstellungszusagen nach einem bestandenen EAV und festgestellter Tauglichkeit nach der Rangfolgeliste vergeben.
5.1 An welchen Orten wird bei der hessischen Polizei studiert?
Die Studiengänge Schutzpolizei sowie Kriminalpolizei können in Wiesbaden, Gießen, Kassel oder Mühlheim am Main studiert werden. Der Studiengang Cyberkriminalistik wird ausschließlich in Mühlheim am Main studiert.
5.2 Wo werden die fachpraktischen Studienabschnitte (Praktika) durchgeführt?
Das Praktikum bei der Schutz- bzw. Kriminalpolizei wird in einem der sieben Flächenpräsidien durchgeführt. Die Trainings (Grundlagentraining / Training Ermittlungsverfahren / Training geschlossener Einheiten) finden bei der Bereitschaftspolizei in Lich, Kassel, Mühlheim oder Mainz-Kastel statt.
In diesem Kontext ist Mobilität erforderlich, denn nicht jede Praktikumsdienststelle ist gut mit ÖPNV zu erreichen!
5.3 Entstehen mir bei Abbruch des Studiums Kosten?
Der Rückforderung – im Rahmen des § 58 Abs. 3 HBesG – unterliegen nur die Anwärterbezüge (Anwärtergrundbetrag), die den Betrag von 450 Euro monatlich überschreiten. Von der Rückforderung soll abgesehen werden, wenn der Vorbereitungsdienst innerhalb von sechs Monaten seit der Einstellung als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf abgebrochen wird. Bei einer Entlassung auf eigenen Antrag nach dem Studium bestehen ebenfalls Rückforderungen (bis zu fünf Jahre danach, wobei sich die Summe der Rückforderung jährlich um ein Fünftel reduziert).
(Quelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen 2024 - Nr. 20 - Seite 482 - Punkt 345)
5.4 Wie sind die Möglichkeiten und Grenzen der Religionsausübung?
Gem. § 45 Hessisches Beamtengesetz (HBG) haben sich die Beamtinnen und Beamten im Dienst politisch, weltanschaulich und religiös neutral zu verhalten. Hierzu gehört auch das Tragen eines religiös begründeten Kleidungsstückes (z. B. einer Kopfbedeckung [Kopftuch, Turban, etc.]), das im Widerspruch zu der gesetzlich geforderten Neutralitätspflicht des § 45 HBG steht und daher während des Dienstes nicht gestattet ist. Dies betrifft sowohl Uniform tragende Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte als auch Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte, die in ziviler Kleidung ihren Dienst versehen. Gleiches gilt im Übrigen für das Tragen von Kleidungsstücken (z.B. bedruckte T-Shirts), die politische oder weltanschauliche Positionen aufweisen.
5.5 Was sind die Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Informationen hierzu findest Du im Download.
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