Stellenbeschreibung
Aufgaben
Dir bietet sich die gesamte Palette eigenständiger kriminalpolizeilicher Sachbearbeitung in den entsprechenden Fachabteilungen des BKA:
Aufklären von Hacking-Angriffen
Betrugsdelikte im Internet und andere Computerstraftaten
Forensische Ermittlung und Auswertung digitaler Spuren
Ermittlungen gegen organisierte Kriminelle oder Terroristenbekämpfung
Informationsauswertung und -analyse
Unsere Erwartungen
Um Dich als Cyber-Kriminalistin / Cyber-Kriminalist zu bewerben, bedarf es einiger wichtiger Voraussetzungen. Erforderlich ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium im MINT-Bereich. Das Studium muss mindestens einen 30%igen IT-Anteil (z. B. Netzwerktechnologien und -protokolle, Scripting und Programmierung, Datenbanksysteme und -analyse oder Verschlüsselungstechnologien) enthalten. Alle weiteren Informationen zu dem Berufsbild und seinen Voraussetzungen findest Du unter:
www.karriere.bka.de/Karriereportal/DE/Jobs/BerufeBeimBKA/Cyberkriminalisten/cyberkriminalisten_node.html
Du stehst kurz vor Deinem Abschluss? Die Einreichung Deines Bachelors ist spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin vorgesehen.
Weitere Voraussetzungen sind u. a.
- Deutsche Staatsangehörigkeit i. S. des Art. 116 Grundgesetz (Ausnahmen gemäß § 7 Abs. 3 BBG möglich – hierzu beraten wir Dich gerne individuell)
- Alter zum Zeitpunkt der Einstellung (2-jähriges Studium) – „Du darfst noch nicht den 43. Geburtstag gefeiert haben.“
- Englisch Level B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
- Führerschein wie Klasse B (erworben für Schalt- und Automatikgetriebe); muss mindestens 3 Monate vor dem Einstellungstermin vorliegen
- Alle weiterführenden Informationen findest Du auf unserer Infoseite:
- https://www.karriere.bka.de/Karriereportal/DE/Jobs/BerufeBeimBKA/StudiumKriminalkommissar/studiumKriminalkommissar_node.html
Das bieten wir – Benefits für Mitarbeitende
- Work-Life-Balance: 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich, 24. und 31.12. arbeitsfrei
- Ein gutes Gefühl: sinnstiftender Job in einer oberen Bundesbehörde mit spannenden, vielseitigen und herausfordernden Aufgaben
- Rundum versorgt: private Krankenversicherung und Beihilfeberechtigung Bund, attraktive Pension im Alter und früherer Pensionseintritt für Polizeibeamtinnen und -beamte
- Ein sportliches Team: vielfältiges Sportangebot sowie kostenlose Gesundheits- und Fitness-Checks, Dienstsport während der Arbeitszeit für Polizeibeamtinnen und -Wir kümmern uns: Unterstützung bei der Kinder- und Ferienbetreuung (Wiesbaden)
- Entspannt zur Arbeit: mit Jobticket und Nahverkehrsanschlüssen vor der Tür
Bewerbung und Auswahlverfahren
- Bewerbungsfrist: 27.10.2026; 12:00 Uhr
- Welche Unterlagen Du für die Bewerbung benötigst, was Dich erwartet und wie Du Dich am besten vorbereiten kannst, findest Du unter:
- www.karriere.bka.de/Karriereportal/DE/Bewerbung/Bewerbungsprozess/bewerbungsprozess_node.html
Das Auswahlverfahren
- 1. Psychodiagnostisches Testverfahren (wird vorab Online absolviert)
- Das Präsenz-Auswahlverfahren dauert zwei Tage. Es besteht aus nachfolgenden Testabschnitten:
- 2. Physical-Fitness-Test (Sporttest)
- 3. Multiple-Choice-Test und IT-Fachwissenfragen
- 4. Gruppenübung
- 5. Vorstellungsgespräch
- 6. Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit
- Hinweis: Aufgrund der begrenzten Test- und Einstellungskapazitäten kann eventuell ein Ranking nach den jeweiligen Testabschnitten des Auswahlverfahrens notwendig werden.
- Sollten einzelne Testabschnitte nicht bestanden werden, endet das Auswahlverfahren automatisch. Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht möglich.
- Wie Du Dich auf die verschiedenen Auswahlverfahren vorbereitest erfährst Du hier: https://www.karriere.bka.de/Karriereportal/DE/Bewerbung/Auswahlverfahren/auswahlverfahren_node.html
Zusätzliche Informationen
Wissenswertes
Um Cyber-Kriminalistin / Cyber-Kriminalist zu werden, absolvierst Du eine 24-monatige Qualifizierungsmaßnahme. Diese findet im Fachbereich Kriminalpolizei an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Wiesbaden statt.
Nach erfolgreichem Abschluss folgt der Einstieg in das Beamtenverhältnis.
Den genauen Aufbau des Studiums erfährst Du auf der Infoseite:
www.karriere.bka.de/Karriereportal/DE/Jobs/BerufeBeimBKA/Cyberkriminalisten/cyberkriminalisten_node.html
Das Einverständnis zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG).
Das Bundeskriminalamt fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert, um deren Anteil in Bereichen, in denen sie noch gering vertreten sind, zu steigern. Bei gleicher Qualifikation werden Bewerberinnen bevorzugt berücksichtigt.
Für uns zählt das Können, nicht die sexuelle Orientierung oder Identität, die Religion oder die Herkunft. Wir begrüßen daher Bewerbungen aller Menschen.
Über uns
Wir als Zentralstelle der deutschen Polizei, tragen, zusammen mit den Sicherheitsbehörden
des Bundes und der Länder, aktiv zur inneren Sicherheit Deutschlands bei. Wir führen Ermittlungsverfahren, schützen die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes, arbeiten national und international eng mit anderen Sicherheitsbehörden zusammen, analysieren, forschen und entwickeln neue Techniken und Methoden zur Kriminalitätsbekämpfung im 21. Jahrhundert – und das in einem Team mit über 70 verschiedenen Berufsgruppen.
Kontakt
- Telefon: +49 (0) 611-55-11101 (Montag bis Freitag von 8:00 – 15:00 Uhr)
- E-Mail: ZV24-Cyberkriminalist@bka.bund.de
Benötigte Bewerbungsdokumente
- Bitte die folgenden Dokumente für die Bewerbung bereithalten
- Bewerbungsanschreiben / Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Passbild
- Nachweis Geburtsurkunde
- Abschlusszeugnis Studium / Immatrikulationsbescheinigung
- Modulübersicht Studium
- Nachweis Führerschein
- Nachweis Wehrdienstzeitbescheinigung
Sonstige Dokumente
- Zuletzt geändert am 06.10.2026
- Es ist zu beachten, dass für die Durchführung des Auswahlverfahrens eine Mindestbearbeitungsdauer eingeplant werden muss.
- Der ausgewiesene Annahmeschluss dient somit der zeitgerechten Verfahrensabwicklung.
Auf einen Blick
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