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TV öffentlicher Dienst NRW: Tarifverträge im Überblick

TV öffentlicher Dienst NRW: Wer zahlt nach welchem Tarif?

Wer sich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen bewirbt, stößt früher oder später auf Kürzel wie TVöD, TV-L, TV-N NW oder TV-WW NW. Hinter diesen Abkürzungen stecken verschiedene Tarifverträge, die je nach Arbeitgeber und Tätigkeitsfeld unterschiedlich gelten. Welcher Tarifvertrag greift, hängt davon ab, ob eine Kommune, das Land, ein Stadtwerk oder ein kommunales Nahverkehrsunternehmen der Arbeitgeber ist. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Tarifverträge im öffentlichen Dienst NRW, zeigt, welche Besonderheiten NRW-spezifische Spartentarife auszeichnen – und gibt Bewerberinnen und Bewerbern konkrete Hinweise darauf, worauf es beim Lesen einer Stellenanzeige ankommt.

TVöD: Der Basisvertrag für Bund und Kommunen

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) trat zum 1. Oktober 2005 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen in Kraft. Er ist das Ergebnis einer umfassenden Tarifreform und hat ein einheitliches Tarifrecht für diese Beschäftigtengruppen geschaffen. Damit ersetzte er die bis dahin geltenden Mantelregelungen BAT/-O, MTArb/-O sowie BMT-G/-O, die in den Tarifgebieten West und Ost jeweils unterschiedliche Maßgaben für die Rechtsverhältnisse der Angestellten und Arbeiter vorsahen. Dies ist der Stand, wie ihn der dbb Beamtenbund und Tarifunion dokumentiert.

Die Vereinheitlichung hatte praktische Folgen: Statt zweier getrennter Regelwerke für Angestellte einerseits und Arbeiter andererseits gibt es seitdem einen einzigen Vertrag, der beide Gruppen unter dem Begriff „Beschäftigte" zusammenfasst. Für Bewerber im kommunalen Bereich in NRW ist der TVöD damit das zentrale Regelwerk, wenn der potenzielle Arbeitgeber – etwa eine Stadt, ein Landkreis oder eine kommunale Einrichtung – Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband ist.

Aufbau des TVöD: Allgemeiner Teil und Spartenregelungen

Der TVöD ist nicht als einheitliches Dokument gedacht, das für alle Berufsfelder und Einrichtungen gleich lautet. Sein Aufbau verbindet einen gemeinsamen Allgemeinen Teil mit spezifischen Besonderen Teilen für unterschiedliche Dienstleistungsbereiche. Laut dbb sind das insgesamt sechs Sparten:

  • TVöD BT-V – Verwaltung
  • TVöD BT-K – Krankenhäuser
  • TVöD BT-B – Pflege- und Betreuungseinrichtungen einschließlich Sozial- und Erziehungsdienst
  • TVöD BT-S – Sparkassen
  • TVöD BT-F – Flughäfen
  • TVöD BT-E – Entsorgung

Für Bewerber ist diese Struktur unmittelbar relevant: Wer sich bei einer Stadtverwaltung bewirbt, fällt in der Regel unter den BT-V; wer eine Stelle in der kommunalen Pflege oder in einer Kita anstrebt, fällt unter den BT-B. Die Besonderheiten der jeweiligen Sparte – etwa Zulagen, Bereitschaftszeiten oder Eingruppierungsmerkmale – sind dann im entsprechenden Besonderen Teil geregelt.

Ein Blick in die Stellenanzeige lohnt sich deshalb: Viele kommunale Arbeitgeber in NRW benennen dort ausdrücklich, welcher Besondere Teil des TVöD auf die ausgeschriebene Stelle angewendet wird. Das erleichtert die eigene Recherche zur Eingruppierung erheblich. Wie man Stellenausschreibungen des öffentlichen Dienstes generell richtig liest, zeigt der Artikel Stellenausschreibungen öffentlicher Dienst: So lesen Sie sie richtig.

Eingruppierung und Entgeltordnung

Neben dem Tarifvertrag selbst ist die Entgeltordnung entscheidend für die tatsächliche Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen. Laut dbb gilt im Bundesbereich seit 2014 eine Entgeltordnung zum TVöD, die die Eingruppierung der Bundesbeschäftigten regelt. Für die Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber gilt seit dem 1. Januar 2017 eine neue, eigene Entgeltordnung.

Diese Trennung zwischen Bund und Kommunen ist für NRW-Bewerber praktisch bedeutsam: Kommunale Stellen in NRW – also bei Städten, Kreisen und kommunalen Einrichtungen – richten sich nach der kommunalen Entgeltordnung, nicht nach der des Bundes. Die Merkmale, nach denen eine Stelle einer Entgeltgruppe zugeordnet wird (z. B. nach Art der Tätigkeit, erforderlicher Ausbildung und Entscheidungsbefugnis), sind dort festgelegt.

Wer eine Karriere in der kommunalen Verwaltung anstrebt und bereits überlegt, sich über die Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt weiterzuentwickeln, findet im Artikel Verwaltungsfachwirt Voraussetzungen: Der Weg über die Ausbildung weiterführende Orientierung.

Wer fällt unter den TVöD – und wer nicht?

Eine der häufigsten Verwechslungen beim Thema TV öffentlicher Dienst NRW betrifft die Frage, ob auch Landesbeschäftigte dem TVöD unterliegen. Die Antwort lautet klar: Nein. Der persönliche Geltungsbereich des TVöD umfasst nach Angaben des dbb im Wesentlichen Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist, sowie die entsprechenden Auszubildenden (TVAöD-BBiG), Studierenden (TVSöD) und Praktikantinnen und Praktikanten (TVPöD).

Ausdrücklich festgehalten wird dabei: Der Tarifabschluss zum TVöD gilt nicht für die Tarifbeschäftigten der Länder. Wer also bei einem Landesministerium, einer Landesbehörde oder einer Landesuniversität in NRW angestellt ist, fällt unter den TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) – nicht unter den TVöD. Diese Unterscheidung ist beim Vergleich von Stellenanzeigen wichtig, da sich Entgeltgruppen und Stufenlaufzeiten zwischen TVöD und TV-L unterscheiden können.

Beamtinnen und Beamte unterliegen generell keinem Tarifvertrag, sondern dem jeweiligen Beamtenrecht – für NRW also dem Landesbeamtengesetz NRW.

Spartentarifverträge in NRW: TV-N NW und TV-WW NW

Neben TVöD und TV-L gibt es in NRW eine weitere, für Bewerber bei Stadtwerken und kommunalen Versorgungsunternehmen besonders relevante Kategorie: Spartentarifverträge. Der dbb nennt als Beispiele ausdrücklich den Tarifvertrag für die Beschäftigten der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (TV-WW NW) und die Tarifverträge für den kommunalen Nahverkehr (TV-N).

Diese Spartentarifverträge sind auf die jeweilige Branche zugeschnitten und weisen Übereinstimmungen mit dem TVöD und TV-L auf, berücksichtigen jedoch zahlreiche Besonderheiten, deren Beachtung wegen des – zum Teil erheblichen – Privatisierungsdrucks notwendig geworden war. Das ist ein Hinweis darauf, dass sich viele kommunale Versorgungsunternehmen im Laufe der Jahrzehnte organisatorisch verändert haben, ohne den tariflichen Schutz ihrer Belegschaft aufzugeben.

Wichtig zu verstehen: Anders als TVöD und TV-L finden Spartentarifverträge nur in den jeweiligen, genau definierten Branchen Anwendung – also zum Beispiel im Nahverkehr, in der Versorgung oder in der Wasserwirtschaft. Spartentarifverträge sind zudem in der Regel keine bundeseinheitlichen Tarifwerke, sondern existieren in verschiedenen Ausprägungen in den Bundesländern, in denen die jeweiligen Arbeitgeberverbände die Notwendigkeit entsprechender Spartentarifverträge erkannt haben.

Für Bewerber bei NRW-Stadtwerken oder kommunalen Nahverkehrsunternehmen bedeutet das: Der in einer Stellenanzeige genannte Tarifvertrag kann sich von dem unterscheiden, was bei einer benachbarten Stadtverwaltung gilt – auch wenn der Arbeitgeber in beiden Fällen kommunal ist. Wer etwa Stellen bei den Stadtwerken Duisburg oder Stadtwerken Essen im Blick hat, findet in den Artikeln Stadtwerke Duisburg Jobs: Orientierung für Bewerber und Jobs Stadtwerke Essen: Orientierung für Bewerber weiterführende Informationen zum jeweiligen Arbeitgeber. Einen allgemeinen Überblick zur TV-V-Eingruppierung bei Stadtwerken bietet zudem der Artikel TV-V Eingruppierung Stadtwerke: Entgeltgruppen verstehen.

Was Bewerber in NRW beachten können

Aus den belegten Tarifstrukturen lassen sich einige praktische Hinweise für die Bewerbung im öffentlichen Dienst NRW ableiten. Die folgenden Punkte sind als Vorschläge für die eigene Vorbereitung formuliert – sie ersetzen keine rechtliche Beratung, geben aber eine Orientierung für die Lektüre von Stellenanzeigen:

1. Welcher Tarifvertrag gilt?

Schon in der Stellenanzeige steht häufig, ob eine Stelle nach TVöD, TV-L oder einem Spartentarif wie TV-N NW oder TV-WW NW vergütet wird. Der Unterschied ist nicht nur formal: Entgeltgruppen, Zulagen und Stufenregelungen können sich je nach Tarifvertrag unterscheiden. Notieren Sie sich den genannten Tarifvertrag und recherchieren Sie gezielt dazu.

Eine hilfreiche Frage für die eigene Recherche: Ist der Arbeitgeber eine kommunale Gebietskörperschaft (Stadt, Kreis), ein Landesbetrieb oder ein verselbstständigtes kommunales Unternehmen? Die Antwort deutet bereits auf den wahrscheinlich geltenden Tarifvertrag hin.

2. Spartentarif oder TVöD/TV-L?

Besonders bei Stadtwerken, Nahverkehrsunternehmen oder Wasserversorgungsbetrieben in NRW sollten Bewerber prüfen, ob ein Spartentarif gilt. Diese Tarifwerke weisen zwar Übereinstimmungen mit TVöD und TV-L auf, regeln aber Besonderheiten der jeweiligen Branche – etwa Schichtdienst, Bereitschaftsdienste oder Zulagenstrukturen – eigenständig.

Vorschlag: Suchen Sie im Internet nach dem vollständigen Namen des Tarifvertrags (z. B. „TV-N NW Volltext" oder „TV-WW NW aktuell") und rufen Sie die aktuell gültige Fassung über die zuständige Gewerkschaft oder den Arbeitgeberverband ab. Aktuelle Tarifinformationen veröffentlichen z. B. ver.di und der dbb.

3. Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten

Auch Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen bzw. Praktikanten bei kommunalen Arbeitgebern sind in den Geltungsbereich des TVöD einbezogen – und zwar über eigene Vertragswerke: TVAöD-BBiG (Ausbildung), TVSöD (Studierende) und TVPöD (Praktika). Wer also ein Pflichtpraktikum oder eine Ausbildung bei einer Kommune in NRW absolviert, kann sich über diese Regelungen informieren.

Für einen breiten Einstieg in die Stellensuche im öffentlichen Dienst NRW empfehlen sich außerdem die Artikel Jobs öffentlicher Dienst NRW: Orientierung für Bewerber und – für IT-affine Bewerberinnen und Bewerber – IT Jobs öffentlicher Dienst NRW: Orientierung für Bewerber. Wer ortsunabhängig sucht, findet im Artikel Stellenangebote öffentlicher Dienst in der Nähe finden hilfreiche Hinweise.

Checkliste: Tarifvertrag in der Stellenanzeige prüfen

  • Welches Kürzel steht in der Anzeige? (TVöD, TV-L, TV-N NW, TV-WW NW, TV-V …)
  • Ist der Arbeitgeber eine Kommune, ein Landesbetrieb oder ein kommunales Unternehmen?
  • Welcher Besondere Teil des TVöD greift? (BT-V für Verwaltung, BT-B für Soziales/Pflege …)
  • Welche Entgeltgruppe wird ausgewiesen – und nach welcher Entgeltordnung?
  • Gibt es Hinweise auf Spartenbesonderheiten wie Schichtzulagen oder besondere Bereitschaftsregelungen?

Häufige Fragen zum TV öffentlicher Dienst NRW

Gilt der TVöD auch für Beschäftigte bei NRW-Landesbehörden?

Nein. Der TVöD gilt ausdrücklich nicht für die Tarifbeschäftigten der Länder. Beschäftigte bei NRW-Landesbehörden, Landesbetrieben oder Landesuniversitäten fallen in der Regel unter den TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder).

Was ist der Unterschied zwischen TVöD und einem Spartentarif wie dem TV-N NW?

Der TVöD ist ein Flächentarifvertrag für Bund und Kommunen mit mehreren Besonderen Teilen. Spartentarifverträge wie der TV-N NW oder TV-WW NW gelten dagegen nur in genau definierten Branchen (z. B. kommunaler Nahverkehr, Wasserwirtschaft in NRW). Sie weisen Gemeinsamkeiten mit dem TVöD auf, enthalten aber branchenspezifische Sonderregelungen – und sind keine bundeseinheitlichen Tarifwerke.

Welcher Tarifvertrag gilt bei einem kommunalen Stadtwerk in NRW?

Das hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Viele kommunale Stadtwerke wenden den TVöD oder den TV-V (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe) an, Nahverkehrsunternehmen häufig den TV-N NW und Wasserversorger unter Umständen den TV-WW NW. Die konkret gültige Regelung sollte immer in der Stellenanzeige oder beim Arbeitgeber erfragt werden.

Sind Auszubildende bei kommunalen Arbeitgebern tariflich erfasst?

Ja. Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen bzw. Praktikanten bei kommunalen Arbeitgebern (VKA-Mitglieder) sind über eigene Tarifverträge – TVAöD-BBiG, TVSöD und TVPöD – in den Geltungsbereich einbezogen.

Seit wann gilt die aktuelle Entgeltordnung für kommunale Beschäftigte?

Die neue Entgeltordnung für die Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber gilt seit dem 1. Januar 2017. Im Bundesbereich gibt es eine eigene Entgeltordnung zum TVöD, die seit 2014 angewendet wird.

Fazit

Der Begriff TV öffentlicher Dienst NRW bezeichnet kein einziges Regelwerk, sondern ein Geflecht aus TVöD, TV-L und NRW-spezifischen Spartentarifen wie TV-N NW und TV-WW NW. Entscheidend für Bewerberinnen und Bewerber ist, welcher Arbeitgeber hinter einer Stelle steht: Kommune oder Bund, Landesbehörde, kommunales Nahverkehrsunternehmen oder Wasserversorger. Die Stellenanzeige gibt in der Regel schon Auskunft über den geltenden Tarifvertrag – und wer den Besonderen Teil des TVöD oder den Namen des Spartentarifs kennt, kann gezielt weiterrecherchieren. Für die konkrete Bewerbung und Stellensuche im öffentlichen Dienst NRW empfiehlt sich ein Blick in die aktuellen Ausschreibungen:

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