Stellenbeschreibung
Stellenausschreibung
Beim Landkreis Wittenberg ist die ehrenamtliche Funktion als
zum 1. März 2027 befristet für 6 Jahre zu besetzen.
Der Kreisjugendfeuerwehrwart erhält für seine ehrenamtliche Tätigkeit gemäß der Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige des Landkreises Wittenberg in der gültigen Fassung eine Aufwandsentschädigung.
Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche ehrenamtliche Tätigkeit. Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
- Förderung einer einheitlichen, zeitgemäßen und nachhaltigen Kinder- und Jugendfeuerwehrarbeit im Landkreis,
- Unterstützung der Jugendfeuerwehrwarte und Kinderfeuerwehrbetreuer in den Städten,
- Entwicklung und Begleitung kreisweiter Konzepte zur Nachwuchsgewinnung und Mitgliederbindung,
- Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Ausbildungs- und Betreuungskonzepten,
- Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen den Kinder- und Jugendfeuerwehren,
- nimmt an Dienstberatungen des Kreisbrandmeisters und der Kreisverwaltung teil,
- Planung, Koordinierung und Begleitung kreisweiter Veranstaltungen der Kinder- und Jugendfeuerwehren,
- Mitwirkung bei kreisweiten Zeltlagern, Aktionstagen und Veranstaltungen zur Nachwuchsgewinnung,
- Organisation und Vermittlung von Fortbildungen für Jugendfeuerwehrwarte, Kinderfeuerwehrbetreuer und weitere Betreuungskräfte,
Die Aufgaben des Kreisjugendfeuerwehrwartes ergeben sich aus § 17a i. V. m. § 3 BrschG und der gültigen Dienstanweisung für ehrenamtliche Funktionsträger im Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Wittenberg (DA-FuBKS).
Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
Die Befähigung zur Ausübung der Funktion des Kreisjugendfeuerwehrwartes erfolgt nach den Vorgaben der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt (LVO-FF) vom 23. September 2005. Insbesondere sind folgende Lehrgänge und Voraussetzungen zu erfüllen:
- erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ nach FwDV 2
- abgeschlossener Lehrgang „Jugendfeuerwehrwart“ oder gleichwertig
- gültige Jugendleiter*in-Card (Juleica)
- Bereitschaft zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sofern dieses durch den Landkreis verlangt wird
Weiterhin ist die aktive Tätigkeit in der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr im Landkreis Wittenberg wünschenswert.
Für dienstliche Zwecke kann ein PKW zur Verfügung gestellt.
Vorgeschlagen werden können Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Wittenberg, welche die für die Dienststellung erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen einbringen. Die Vorschlagswahl des Kreisjugendfeuerwehrwartes findet am 17. Dezember 2026 um 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ausbildungszentrum Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Wittenberg statt.
Vorschläge für die Funktion des Kreisjugendfeuerwehrwartes sind ausschließlich durch die Stadtjugendfeuerwehrwarte der Städte im Landkreis Wittenberg bis zum 13. November 2026, beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen, Erich-Weinert-Str. 4b, 06886 Lutherstadt Wittenberg, schriftlich mit der Kennzeichnung – persönlich - zu Händen Herrn Huber einzureichen.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.
Lutherstadt Wittenberg, 25. September 2025
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