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Technische Universität Ilmenau

Media and Communication Science (M. A.)

  • Vollzeit
  • Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht
  • Ilmenau, Thüringen
  • Vor 12 Wochen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

zu erfüllen müssen 80 Punkte erreicht werden.

Gegenstand der Eignungsüberprüfung ist der Nachweis der fachspezifischen Eignung durch eine Kombination der in Ziffer 4 bis 6 benannten und anhand von Punktzahlen gewichteten fachlichen Qualifikationen. Für eine Zulassung müssen insgesamt 80 Punkte erreicht werden.

4. Der vorherige Bachelorstudiengang wird hinsichtlich der fachlichen Einschlägigkeit mit bis zu 70 Punkten anhand folgender Kriterien bewertet (in diesem Bereich müssen mindestens 40 Punkte erreicht werden):

Inhaltlicher Bezug zur Kommunikationswissenschaft, insbesondere Vermittlung von Kenntnissen zur Funktion, Struktur und Entwicklung des Mediensystems beziehungsweise digitaler Medien sowie von Überblickskenntnissen zu den wichtigsten Theorien der Kommunikations- und Medienwissenschaft mit bis zu maximal 20 Punkten;

Inhaltlicher Bezug zur Kommunikations- und Medienforschung, insbesondere erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten zu den wichtigsten sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden mit bis zu maximal 20 Punkten;

Interdisziplinarität in der Zusammensetzung des Curriculums sowie in thematischen Zugängen auf Fachebene, insbesondere Vermittlung eines Grundverständnisses für technische, wirtschaftliche, politische und psychologische Prozesse mit bis zu maximal 20 Punkten;

Inhaltlicher Bezug zur Kommunikations- und Medienpraxis, insbesondere Vermittlung von Fähigkeiten zur zielgruppen-, medien- und marktgerechten Planung, Gestaltung und Bewertung unterschiedlicher Medienprodukte, vor allem in Hörfunk und Fernsehen sowie im Multimedia-, Online- und Mobil-Bereich im Rahmen von Praktika mit bis zu maximal zehn Punkten.

5. Zusätzlich wird der Grad der Qualifikation nach der Abschlussnote bewertet:

sehr gut = 30 Punkte

gut = 20 Punkte

befriedigend = 10 Punkte

6. Weiterhin wird der Grad der fachspezifischen Eignung mit bis zu maximal 40 Punkten anhand nachfolgender Kompetenzen bewertet:

Kompetenzen und Fähigkeiten in der Kommunikations- und Medienforschung gemäß Ziffer 4 Absatz 2 anhand einer nachweisbaren qualifizierten Berufserfahrung mit bis zu maximal fünf Punkten;

Feststellung von Fähigkeiten und Fertigkeiten aus der Kommunikations- und Medienpraxis gemäß Ziffer 4 Absatz 4 anhand nachgewiesener qualifizierter beruflicher Tätigkeiten mit bis zu maximal 15 Punkten;

Bereitschaft und Motivation zu interdisziplinärer Forschung anhand des Motivationsschreibens mit fünf Punkten;

Feststellung internationaler Erfahrungen anhand nachgewiesener Auslandsaufenthalte (Praktika, Studienaufenthalte, berufspraktische Tätigkeiten) unter Berücksichtigung nach Art und Dauer mit bis zu maximal 15 Punkten

Bewerbung mit deutschen Zeugnissen über das Bewerbungsportal

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