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TVöD Eingruppierung – Welche Entgeltgruppe passt zu Ihnen?

Die Eingruppierung bestimmt Ihr Gehalt im öffentlichen Dienst. So funktioniert die Einstufung in E1 bis E15.

Eingruppierung nach Tätigkeitsniveau

E1 – E4

Einfache Tätigkeiten

Kriterium: Angelernte Tätigkeiten ohne Ausbildungserfordernis

Beispiele: Reinigung, Küchenhilfe, Hausmeister, Gartenarbeit

E5 – E6

Ausgebildete Fachkräfte

Kriterium: Abgeschlossene Berufsausbildung (3 Jahre)

Beispiele: Verwaltungsfachangestellte, Bürosachbearbeiter, einfache Sachbearbeitung

E7 – E8

Fachkräfte mit Zusatzqualifikation

Kriterium: Ausbildung + Zusatzqualifikation oder besondere Verantwortung

Beispiele: Erzieher, Techniker, Meister, schwierige Sachbearbeitung

E9a – E9c

Gehobene Fachkräfte

Kriterium: Angestelltenlehrgang II, FH-Studium oder gleichwertig

Beispiele: Verwaltungsfachwirt, IT-Administrator, Standesbeamter, Erste Sachbearbeiter

E10 – E12

Akademiker / Spezialisten

Kriterium: Hochschulstudium (Bachelor/Diplom FH) oder vergleichbar

Beispiele: Ingenieure, Architekten, IT-Spezialisten, Abteilungsleitungen

E13 – E15

Leitungsfunktionen / Master

Kriterium: Wissenschaftliches Hochschulstudium (Master/Diplom Uni) + Leitungsfunktion

Beispiele: Amtsleitungen, Juristen, Kämmerer, Dezernenten

Grundprinzip der TVöD-Eingruppierung

Im TVöD gilt das Tätigkeitsprinzip: Die Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, nicht nach der persönlichen Qualifikation des Beschäftigten. Ein Ingenieur, der Sachbearbeitertätigkeiten ausübt, wird als Sachbearbeiter eingruppiert — nicht als Ingenieur.

Entgeltordnung (EntgO)

Die Entgeltordnung definiert für jede Entgeltgruppe Tätigkeitsmerkmale. Diese beschreiben abstrakt, welche Anforderungen eine Tätigkeit erfüllen muss, um einer bestimmten Gruppe zugeordnet zu werden. Kriterien sind u.a.:

Schwierigkeit der Tätigkeit
Erforderliche Ausbildung/Qualifikation
Maß an Verantwortung
Selbständigkeit der Aufgabenerfüllung
Breite des Aufgabengebiets
Bedeutung der Tätigkeit für die Verwaltung

Tipps für die richtige Eingruppierung

Stellenbeschreibung genau lesen

Die Eingruppierung steht in der Ausschreibung. Achten Sie auf die genannte Entgeltgruppe und die Tätigkeitsmerkmale.

Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung anrechnen lassen

Relevante Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft kann bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden — fragen Sie aktiv danach.

Nachverhandlung möglich

In vielen Kommunen ist die Stufenzuordnung verhandelbar. Stufe 3 statt Stufe 1 kann 200-400 € mehr pro Monat bedeuten.

Höhergruppierungsantrag stellen

Wenn sich Ihre Tätigkeit dauerhaft ändert, können Sie einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.