TVöD Eingruppierung – Welche Entgeltgruppe passt zu Ihnen?
Die Eingruppierung bestimmt Ihr Gehalt im öffentlichen Dienst. So funktioniert die Einstufung in E1 bis E15.
Eingruppierung nach Tätigkeitsniveau
Einfache Tätigkeiten
Kriterium: Angelernte Tätigkeiten ohne Ausbildungserfordernis
Beispiele: Reinigung, Küchenhilfe, Hausmeister, Gartenarbeit
Ausgebildete Fachkräfte
Kriterium: Abgeschlossene Berufsausbildung (3 Jahre)
Beispiele: Verwaltungsfachangestellte, Bürosachbearbeiter, einfache Sachbearbeitung
Fachkräfte mit Zusatzqualifikation
Kriterium: Ausbildung + Zusatzqualifikation oder besondere Verantwortung
Beispiele: Erzieher, Techniker, Meister, schwierige Sachbearbeitung
Gehobene Fachkräfte
Kriterium: Angestelltenlehrgang II, FH-Studium oder gleichwertig
Beispiele: Verwaltungsfachwirt, IT-Administrator, Standesbeamter, Erste Sachbearbeiter
Akademiker / Spezialisten
Kriterium: Hochschulstudium (Bachelor/Diplom FH) oder vergleichbar
Beispiele: Ingenieure, Architekten, IT-Spezialisten, Abteilungsleitungen
Leitungsfunktionen / Master
Kriterium: Wissenschaftliches Hochschulstudium (Master/Diplom Uni) + Leitungsfunktion
Beispiele: Amtsleitungen, Juristen, Kämmerer, Dezernenten
Grundprinzip der TVöD-Eingruppierung
Im TVöD gilt das Tätigkeitsprinzip: Die Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, nicht nach der persönlichen Qualifikation des Beschäftigten. Ein Ingenieur, der Sachbearbeitertätigkeiten ausübt, wird als Sachbearbeiter eingruppiert — nicht als Ingenieur.
Entgeltordnung (EntgO)
Die Entgeltordnung definiert für jede Entgeltgruppe Tätigkeitsmerkmale. Diese beschreiben abstrakt, welche Anforderungen eine Tätigkeit erfüllen muss, um einer bestimmten Gruppe zugeordnet zu werden. Kriterien sind u.a.:
Tipps für die richtige Eingruppierung
Stellenbeschreibung genau lesen
Die Eingruppierung steht in der Ausschreibung. Achten Sie auf die genannte Entgeltgruppe und die Tätigkeitsmerkmale.
Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung anrechnen lassen
Relevante Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft kann bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden — fragen Sie aktiv danach.
Nachverhandlung möglich
In vielen Kommunen ist die Stufenzuordnung verhandelbar. Stufe 3 statt Stufe 1 kann 200-400 € mehr pro Monat bedeuten.
Höhergruppierungsantrag stellen
Wenn sich Ihre Tätigkeit dauerhaft ändert, können Sie einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.