(17/26) Gefahrgutbeauftragte oder Gefahrgutbeauftragter (w-m-d)
Kreis Offenbach
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Details
- Unternehmen
- Kreis Offenbach
- Standort
- Dietzenbach
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Große Unternehmen (250 - 999 MA)
- Aktualisiert
- 22. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
(17/26) Gefahrgutbeauftragte oder Gefahrgutbeauftragter (w-m-d)
Kurzinfo
Arbeitszeit
Vollzeit/Teilzeit
Anstellungsdauer
unbefristet
Einstellung zum
nächstmöglichen Termin
Einsatzort
63128 Dietzenbach
Der Kreis Offenbach gehört zur Metropolregion FrankfurtRheinMain und bietet alle Möglichkeiten, die von einem international renommierten Standort erwartet werden. In den 13 kreisangehörigen Kommunen leben mehr als 360.000 Menschen aus annähernd 170 Nationen. In der Kreisverwaltung sind etwa 1.400 Beschäftigte in 25 Organisationseinheiten tätig.
Für den Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten (w-m-d)
Kennziffer 17/26
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, welche auch in Teilzeit besetzt werden kann. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfolgt vielfach im Außendienst, der sich auf das gesamte Kreisgebiet erstreckt.
Im Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz werden die gesetzlichen Aufgaben des Kreises gemäß § 4 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz gebündelt wahrgenommen. Dies sind insbesondere die Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde, der Vorbeugende Brandschutz, die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung sowie die Aus- und Weiterbildung der gemeindlichen Feuerwehren.
Ihr Aufgabengebiet:
selbständige Durchführung von Fahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß ADR (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road), GGVSEB (Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern) sowie in Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Behörden
Prüfung der Zulässigkeit der Beförderung der Stoffe, der Verpackung und der Kennzeichnung sowie die komplette Dokumentation zur Durchführung der Beförderung
Überprüfung der Einhaltung der Ladungssicherungsvorschriften bei der Beförderung gefährliche Güter, insbesondere der VDI (Verein Deutscher Ingenieure e.V.) - Richtlinie 2700ff und DIN EN 12-195
Anordnung und Durchsetzung relevanter Maßnahmen bei Verstößen gegen Gefahrgutbestimmungen
Ermittlung der Verantwortlichen bei Zuwiderhandlungen
Einleitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Durchführung der technischen Unterwegskontrolle an Fahrzeugen
Fachaufsicht über die kreisangehörigen Kommunen bezüglich der Gefahrgutüberwachung
Unterstützung der Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter der Kommunen in fachlichen Fragen
Wir setzen voraus:
abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirtin beziehungsweise Verwaltungsfachwirt, zur Industriemeisterin Kraftverkehr beziehungsweise zum Industriemeister Kraftverkehr
fundierte Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften und der angrenzenden Rechtsgebiete GGVSEB und RSEB (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut), ADR, GbV (Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen)
uneingeschränkte Außendiensttauglichkeit
gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
selbständige, strukturierte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
sicherer Umgang mit MS-Office Anwendungen
Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
Führerschein der Klasse B und Zustimmung zum Einsatz Ihres eigenen PKW für dienstliche Fahrten
Von Vorteil ist:
Geprüfte Gefahrgutbeauftragte oder geprüfter Gefahrgutbeauftragter für den Verkehrsträger Straße gemäß GbV
Befähigung zum Führen eines Einsatzfahrzeuges mit der Befugnis zum Eingriff in den fließenden Verkehr
Berufserfahrung im Gefahrgutbereich, idealerweise im öffentlichen Dienst
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