Berufsbetreuer gesucht
Kreis Offenbach
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Details
- Unternehmen
- Kreis Offenbach
- Standort
- Dietzenbach
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Große Unternehmen (250 - 999 MA)
- Aktualisiert
- 27. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
Berufsbetreuer gesucht
Berufsbetreuer regeln die Angelegenheiten von Menschen, die dazu nicht mehr selbst in der Lage sind. Sie unterstützen die Betroffenen unter anderem:
bei Rechtsgeschäften
durch Regelung der Finanzen
wenn es um einen Mietvertrag geht
die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung erforderlich ist
und bei vielen anderen Fragestellungen.
Denn aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht:
sie vereinsamen
bezahlen ihre Rechnungen nicht
verschulden sich
versäumen Behördentermine
Die Betreuer unterstützen diese Personen im Sinne eines „rechtlichen Managements“.
Was ist ein rechtlicher Betreuer?
Ein rechtlicher Betreuer ist ein staatlicher Beistand im Rahmen einer Rechtsfürsorge,
die Aufgaben einer rechtlichen Vertretung umfassen alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten der Betroffenen so, wie es dessen Wohl entspricht, rechtlich zu besorgen (§1901 Abs. 1 und 2 BGB),
innerhalb der Aufgabenkreise vertritt der Betreuer die Betroffenen gerichtlich und außergerichtlich (§1902 BGB),
Grundvoraussetzung einer Betreuung ist, dass der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann (§1896 BGB).
Was sind die Anforderungen an einen Berufsbetreuer?
Fachlich
Einschlägige Berufsausbildung oder einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium ist von Vorteil, beispielsweise Soziale Arbeit, Jura, Psychologie, Verwaltungsberufe und Pflegeberufe,
wünwschenswert mehrjährige Berufspraxis,
Grundkenntnisse in einschlägigen Rechtsgebieten, beispielsweise Betreuungsrecht, und die Motivation diese zu erweitern,
Grundkenntnisse über Krankheitsbilder, beispielsweise Suchterkrankungen und psychische Erkrankungen.
Persönlich
Die Fähigkeit und Bereitschaft, andere Lebensanschauungen zuzulassen und eigene Vorstellungen und Ansichten zurückzustellen (§ 1901 Absatz 1, 2 und 3 BGB),
professionelle Arbeitsorganisation, beispielsweise die Fähigkeit zu förmlichem Schriftverkehr und zu Dokumentation der Betreuungsarbeit, telefonische und persönliche Erreichbarkeit,
eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise,
die Fähigkeit, auch in Krisen- und Konfliktsituationen zielgerichtet zu arbeiten und Entscheidungen zu treffen,
Fähigkeit zur Empathie, Durchsetzungsvermögen, Rollenklarheit,
ein aktuelles Führungszeugnis und die Auskunft aus dem aktuellen Schuldnerverzeichnis sind vorzulegen,
die Bereitschaft zu einer mehrjährigen Übernahme von Betreuungen sollte bestehen. Eine Orientierung an der gängigen Überprüfungszeit von Betreuungen – derzeit sieben Jahre – wäre wünschenswert.
Was bietet die Tätigkeit als Berufsbetreuer?
Selbstständige Tätigkeit, die in Vollzeit und Teilzeit ausgeführt werden kann – mindestens zehn Betreuungen sind Voraussetzung,
eigenständige Arbeitseinteilung,
Stadt- oder Stadtteilteilbezogener Einsatz ist möglich,
regelmäßiger Austausch mit anderen im Kreis tätigen Berufsbetreuern,
pauschale Vergütung (nach dem Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG, siehe insbesondere §§4, 5 VBVG).
Interesse – dann bewerben!
Kontakt zur Betreuungsbehörde aufnehmen.
Interessenbekundung bestehend aus Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnisse und Ausbildungsnachweise, Nachweise über Fort- und Weiterbildungen, Führungszeugnis, Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis einreichen.
An einem persönlichen Gespräch zur Feststellung der Eignung teilnehmen.
Nach der Eignung die qualifizierenden Einführungsveranstaltungen besuchen.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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