(68/26) Verwaltungsfachkraft (w-m-d) Naturschutzrecht
Kreis Offenbach
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Details
- Unternehmen
- Kreis Offenbach
- Standort
- Dietzenbach
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Große Unternehmen (250 - 999 MA)
- Aktualisiert
- 21. Juni 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
2.928 – 4.322 €
Entgeltgruppe E5-E9a · brutto/Monat
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Stellenbeschreibung
(68/26) Verwaltungsfachkraft (w-m-d) Naturschutzrecht
Kurzinfo
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
unbefristet
Einstellung zum
nächstmöglichen Termin
Einsatzort
63128 Dietzenbach
Der Kreis Offenbach gehört zur Metropolregion FrankfurtRheinMain und bietet alle Möglichkeiten, die von einem international renommierten Standort erwartet werden. In den 13 kreisangehörigen Kommunen leben mehr als 360.000 Menschen aus annähernd 170 Nationen. In der Kreisverwaltung sind etwa 1.400 Beschäftigte in 25 Organisationseinheiten tätig. Für den Fachdienst Umwelt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Verwaltungsfachkraft (w-m-d) Naturschutzrecht
(Kennziffer 68/26)
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Ein mehr als 40-köpfiges Team arbeitet im Fachdienst Umwelt in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Wasser- und Bodenschutz, Immissionsschutz, Abfallwirtschaft und Geografische Informationssysteme aktiv zusammen, um gemeinsam die sich aus dem Umweltrecht ergebenden vielfältigen Aufgaben zu meistern. In der Unteren Naturschutzbehörde gehören dazu zum Beispiel die Bearbeitung von Eingriffsverfahren sowie von arten- und biotopschutzrechtlichen Verfahren, die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von Bau- und Planungsverfahren, die Ausweisung, Pflege- und Unterhaltung geschützter Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler sowie die Konzeption und Betreuung konkreter Naturschutzprojekte. Das oberste Ziel sind dabei immer der Schutz, die Erhaltung und die Entwicklung der Landschaft und der Biodiversität im Kreis Offenbach.
Ihr Aufgabengebiet:
Sie erteilen Eingriffsgenehmigungen, Versagungen und Verfügungen; artenschutzrechtliche Befreiungen beziehungsweise Anordnungen, Landschaftsschutzgebietsgenehmigungen, forstrechtliche Genehmigungen sowie Genehmigungen nach § 30 BNatSchG.
Sie beraten selbstständig und erarbeiten fachliche Stellungnahmen zu Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren zur Bauleitplanung, zu sonstigen landschaftsbedeutenden Planungen, zu Innen- und Außenbereichsvorhaben sowie zu Baugenehmigungsverfahren.
Sie erarbeiten Stellungnahmen für den Naturschutzbeirat.
Sie arbeiten in der Arbeitsgruppe „Illegale Bauten“ mit.
Sie konzipieren und betreuen konkrete Naturschutzprojekte, auch im Hinblick auf die Hessische Biodiversitätsstrategie.
Sie führen Verfahren zur Ausweisung geschützter Landschaftsbestandteile und kleiner Naturschutzgebiete ( 5 ha) und organisieren die Pflege und Unterhaltung.
Sie setzen artenschutzrechtliche Bestimmungen durch und überwachen entsprechende Maßnahmen.
Sie setzen Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Ökokontomaßnahmen) im Rahmen von Eingriffs-, Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren fest und kontrollieren deren Umsetzung.
Ihre Voraussetzungen:
Sie besitzen ein abgeschlossenes Studium (Bachelor oder Diplom) der Fachrichtungen Biologie, Landschaftsökologie, Naturschutz, Landespflege, Agrar-/ Forstwissenschaften
oder
in einem vergleichbaren Studiengang mit einem Studienschwerpunkt in einer der obengenannten Fachrichtungen.
Sie besitzen gute Artenkenntni
Sie besitzen Fachkenntnisse in den genannten Aufgabengebieten (Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltprüfungen, naturschutzorientierte Planungen, faunistische/floristische Freilandarbeiten – belegt durch Praktika oder Projektbetreuung).
Sie haben Kenntnisse im Naturschutzrecht.
Sie arbeiten stets strukturiert und verantwortungsbewusst.
Sie besitzen ein sicheres Auftreten, Überzeugungskraft und eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise.
Sie zeigen ein hohes Maß an Eigeninitiative und arbeiten gern im Team.
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