TVöD Probezeit – Dauer, Kündigung & Ihre Rechte
Was Sie über die Probezeit im öffentlichen Dienst wissen müssen.
6 Monate
Probezeitdauer
2 Wochen
Kündigungsfrist
Stufe 1
Eingruppierung
Dauer der Probezeit
Nach § 2 Abs. 4 TVöD beträgt die Probezeit 6 Monate. Eine Verlängerung über 6 Monate hinaus ist nicht möglich. Eine Verkürzung kann vereinbart werden, wenn einschlägige Berufserfahrung vorliegt — in der Praxis kommt das aber selten vor.
Kündigung in der Probezeit
Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende (§ 34 Abs. 1 TVöD). Beide Seiten können ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen. Der Personalrat muss angehört werden — das ist ein wesentlicher Unterschied zur Privatwirtschaft und kann die Kündigung verzögern.
Ihre Rechte in der Probezeit
Volles Gehalt nach TVöD
Keine Gehaltskürzung in der Probezeit
Jahressonderzahlung (anteilig)
Ab Einstellungsmonat, 1/12 pro Monat
30 Tage Urlaub (anteilig)
Ab dem ersten Monat, anteilig berechnet
Betriebliche Altersvorsorge
ZVK-Beiträge ab dem ersten Tag
Vermögenswirksame Leistungen
Bis 13,29 € ab Beschäftigungsbeginn
Fortbildungsanspruch
Auch in der Probezeit möglich
Personalratsbeteiligung
Kündigung nur nach Anhörung des Personalrats
Krankheit wird nicht angerechnet
Probezeit verlängert sich nicht durch Krankheit
Stufenzuordnung in der Probezeit
Neue Beschäftigte starten in Stufe 1 ihrer Entgeltgruppe. Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem Jahr kann der Arbeitgeber eine Zuordnung zu Stufe 2 vornehmen. Bei mindestens 3 Jahren einschlägiger Erfahrung ist auch Stufe 3 möglich (§ 16 Abs. 2 TVöD).
Tipp: Verhandeln Sie die Stufenzuordnung vor Vertragsunterzeichnung — nicht erst nach Ablauf der Probezeit. Der Unterschied kann 300-600 € pro Monat betragen.
Was passiert nach der Probezeit?
Nach Ablauf der 6-monatigen Probezeit gelten die regulären Kündigungsfristen nach § 34 TVöD (1 Monat zum Monatsende und aufwärts). Der automatische Stufenaufstieg zu Stufe 2 erfolgt nach 1 Jahr Gesamtbeschäftigung.