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Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst (TVöD)

Alle Kündigungsfristen nach TVöD im Überblick — von der Probezeit bis zur Unkündbarkeit nach 15 Jahren.

BeschäftigungsdauerKündigungsfrist
Probezeit (6 Monate)2 Wochen zum Monatsende
Bis 1 Jahr1 Monat zum Monatsende
Mehr als 1 Jahr6 Wochen zum Quartalsende
Mehr als 5 Jahre3 Monate zum Quartalsende
Mehr als 8 Jahre4 Monate zum Quartalsende
Mehr als 10 Jahre5 Monate zum Quartalsende
Mehr als 12 Jahre6 Monate zum Quartalsende
Mehr als 15 Jahre (ab 40. Lebensjahr)Ordentliche Kündigung durch AG ausgeschlossen

Quelle: § 34 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)

Kündigungsfristen nach § 34 TVöD

Die Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst sind im § 34 TVöD geregelt. Sie staffeln sich nach der Dauer der Beschäftigung und sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich gleich lang. Eine Besonderheit: Nach 15 Jahren Beschäftigung und Vollendung des 40. Lebensjahres ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen — eine der stärksten Beschäftigungsgarantien in Deutschland.

Probezeit im TVöD

Die Probezeit im öffentlichen Dienst beträgt in der Regel 6 Monate. Während dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende. Nach Ablauf der Probezeit gelten die gestaffelten Fristen aus § 34 TVöD.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst können jederzeit ordentlich kündigen. Die gleichen Kündigungsfristen gelten auch für die Eigenkündigung. Es gibt keine Einschränkung der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer — auch nach 15+ Jahren.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist auch im öffentlichen Dienst möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 626 BGB). Dies gilt auch für unkündbare Beschäftigte nach 15 Jahren. Gründe können sein: Diebstahl, schwere Pflichtverletzung, Arbeitsverweigerung oder Vertrauensbruch.

Unterschied zu Beamten

Beamte sind nicht nach TVöD beschäftigt, sondern nach Beamtenrecht. Sie können nicht gekündigt werden — weder ordentlich noch außerordentlich. Eine Entlassung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich (Disziplinarverfahren). TVöD-Beschäftigte mit 15+ Jahren genießen einen ähnlich starken, aber nicht identischen Schutz.

Tipp: Aufhebungsvertrag

Neben der ordentlichen Kündigung besteht im öffentlichen Dienst auch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags. Beide Seiten können sich einvernehmlich auf eine Beendigung einigen. Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.