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Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst (TVöD)

Alles zur Jahressonderzahlung nach TVöD: Höhe, Berechnung und Auszahlung.

60-90%

eines Monatsgehalts

November

Auszahlungsmonat

§ 20 TVöD

Rechtsgrundlage

Jahressonderzahlung nach Entgeltgruppe

EntgeltgruppeProzentsatzBeispiel
E1 – E890%E6 Stufe 3: 3.382 € × 90% = 3.044 €
E9a – E9c80%E9b Stufe 3: 3.980 € × 80% = 3.184 €
E10 – E1180%E11 Stufe 3: 4.640 € × 80% = 3.712 €
E1260%E12 Stufe 3: 5.061 € × 60% = 3.037 €
E13 – E1560%E13 Stufe 3: 5.396 € × 60% = 3.238 €

Was ist die Jahressonderzahlung?

Die Jahressonderzahlung (umgangssprachlich „Weihnachtsgeld") ist eine jährliche Sonderzahlung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie wird nach § 20 TVöD im November ausgezahlt und beträgt je nach Entgeltgruppe zwischen 60% und 90% des Novembergehalts.

Berechnung der Jahressonderzahlung

Die Berechnungsgrundlage ist das Tabellenentgelt des Monats September. Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Sonderzahlung anteilig berechnet. Beschäftigte, die erst im Laufe des Jahres eingestellt wurden, erhalten die Sonderzahlung anteilig (1/12 pro angefangenem Beschäftigungsmonat).

Voraussetzungen

Anspruch auf die Jahressonderzahlung haben alle Beschäftigten, die am 1. Dezember des Jahres im Arbeitsverhältnis stehen. Wer vor dem 1. Juli des Jahres eingestellt wird, erhält die volle anteilige Sonderzahlung. Beschäftigte in der Probezeit haben ebenfalls Anspruch.

Unterschied zum Weihnachtsgeld in der Privatwirtschaft

Im Gegensatz zur Privatwirtschaft ist die Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst tarifvertraglich garantiert. Sie kann nicht gestrichen oder gekürzt werden — es sei denn, der Tarifvertrag wird geändert. In der Privatwirtschaft ist Weihnachtsgeld oft eine freiwillige Leistung, die jederzeit widerrufen werden kann.

Rechenbeispiel: Sachbearbeiter E9b, Stufe 3

Monatsgehalt (September): 3.980 €

Prozentsatz E9b: 80%

Jahressonderzahlung: 3.184 €

Auszahlung: mit dem November-Gehalt