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Leistungsentgelt im TVöD (LOB)

Bis zu 2% des Jahresgehalts als Leistungsprämie — so funktioniert die leistungsorientierte Bezahlung.

2%

max. vom Jahresentgelt aller Beschäftigten

§ 18 TVöD

Rechtsgrundlage

Q1

Auszahlung im 1. Quartal

Beispielrechnung: Sachbearbeiter E9b, Stufe 3

Monatsentgelt: 3.980 €

Jahresentgelt (12 Monate): 47.760 €

Leistungsentgelt (2%): ca. 955 €

Tatsächliche Höhe variiert je nach Leistungsbewertung und Kommune.

Was ist das Leistungsentgelt?

Das Leistungsentgelt (auch LOB — Leistungsorientierte Bezahlung) ist eine zusätzliche Vergütung im TVöD nach § 18. Der Gesamtbetrag beträgt bis zu 2% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller TVöD-Beschäftigten einer Kommune. Dieser Topf wird dann nach Leistungsbewertung auf die Beschäftigten verteilt.

Wie wird die Leistung bewertet?

Es gibt zwei Methoden:

Systematische Leistungsbewertung

Die Führungskraft bewertet die Leistung anhand festgelegter Kriterien (z.B. Arbeitsqualität, Zusammenarbeit, Eigeninitiative). Bewertung auf einer Skala, die in die Prämienberechnung einfließt.

Zielvereinbarung

Führungskraft und Beschäftigte vereinbaren konkrete Ziele. Bei Zielerreichung wird die Leistungsprämie ausgezahlt. Teilzielerreichung = anteilige Prämie.

Unterschied zu anderen Zulagen

Leistungsentgelt (§ 18)

Variable Prämie nach Leistungsbewertung, max. 2% des Jahresentgelts

Jahressonderzahlung (§ 20)

Festes 'Weihnachtsgeld', 60-90% eines Monatsgehalts

VWL (§ 23a)

Vermögenswirksame Leistungen, bis 13,29 €/Monat

Stufenaufstiege (§ 16)

Automatische Gehaltssteigerung nach Berufsjahren