Leistungsentgelt im TVöD (LOB)
Bis zu 2% des Jahresgehalts als Leistungsprämie — so funktioniert die leistungsorientierte Bezahlung.
2%
max. vom Jahresentgelt aller Beschäftigten
§ 18 TVöD
Rechtsgrundlage
Q1
Auszahlung im 1. Quartal
Beispielrechnung: Sachbearbeiter E9b, Stufe 3
Monatsentgelt: 3.980 €
Jahresentgelt (12 Monate): 47.760 €
Leistungsentgelt (2%): ca. 955 €
Tatsächliche Höhe variiert je nach Leistungsbewertung und Kommune.
Was ist das Leistungsentgelt?
Das Leistungsentgelt (auch LOB — Leistungsorientierte Bezahlung) ist eine zusätzliche Vergütung im TVöD nach § 18. Der Gesamtbetrag beträgt bis zu 2% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller TVöD-Beschäftigten einer Kommune. Dieser Topf wird dann nach Leistungsbewertung auf die Beschäftigten verteilt.
Wie wird die Leistung bewertet?
Es gibt zwei Methoden:
Systematische Leistungsbewertung
Die Führungskraft bewertet die Leistung anhand festgelegter Kriterien (z.B. Arbeitsqualität, Zusammenarbeit, Eigeninitiative). Bewertung auf einer Skala, die in die Prämienberechnung einfließt.
Zielvereinbarung
Führungskraft und Beschäftigte vereinbaren konkrete Ziele. Bei Zielerreichung wird die Leistungsprämie ausgezahlt. Teilzielerreichung = anteilige Prämie.
Unterschied zu anderen Zulagen
Leistungsentgelt (§ 18)
Variable Prämie nach Leistungsbewertung, max. 2% des Jahresentgelts
Jahressonderzahlung (§ 20)
Festes 'Weihnachtsgeld', 60-90% eines Monatsgehalts
VWL (§ 23a)
Vermögenswirksame Leistungen, bis 13,29 €/Monat
Stufenaufstiege (§ 16)
Automatische Gehaltssteigerung nach Berufsjahren