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Polizeipräsidium Westpfalz

Leitung des Fachbereichs „Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung“ (m/w/d) (Herausgehobene Sachbearbeitung) im Kommissariat 35 -Datenmanagement/Finanzermittlungen

Polizeipräsidium Westpfalz

📍 KaiserslauternSicherheit & RechtVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Polizeipräsidium Westpfalz
Standort
Kaiserslautern
Bereich
Sicherheit & Recht
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
9. August 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

4.628 – 7.582 €

Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Stellenangebotsart

Im Beruf

Arbeitgeber/Dienstherr

Land Rheinland-Pfalz

Einsatzdienststelle

Kriminaldirektion Kaiserslautern, Kriminalinspektion 3, Kommissariat 35

Arbeitsort

Kaiserslautern

Beginn der Tätigkeit

2026-10-01

Offene Stellen

Befristete Beschäftigung

nein

Arbeitszeit

Vollzeit (40 Wochenstunden)

Stellenbeschreibung

Im Polizeipräsidium Westpfalz, Kriminaldirektion Kaiserslautern, Kriminalinspektion 3, ist zum 1. Oktober 2026 die Leitung des Fachbereichs „Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung“ (m/w/d) (Herausgehobene Sachbearbeitung) im Kommissariat 35 -Datenmanagement/Finanzermittlungen- zu besetzen.

Aufgabenbeschreibung:

Zu den speziellen Aufgaben gehören die Durchführung von verfahrensintegrierten und -begleitenden Finanzermittlungen mit dem Ziel der Durchführung vermögenssichernder Maßnahmen und der Vermögensabschöpfung sowie der Informationsgewinnung für den jeweiligen Deliktsbereich. Hierzu zählt insbesondere:

Leitung des Fachbereichs, Fachaufsicht über den nachgeordneten Bereich

Aufgabenwahrnehmung gemäß Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport über die „Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Polizeipräsidien“ in der jeweils gültigen Fassung, u.a.:

Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Vermögensabschöpfung durch

•Verfahrensintegrierte Finanzermittlungen zur Feststellung des Verbleibs von inkriminierten Vermögenswerten sowie zur Erhebung von legalen Vermögenswerten zur Vorbereitung vermögensabschöpfender Maßnahmen

• Einleitung von Maßnahmen zur Vorbereitung gerichtlicher und staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen für die Einziehung von Vermögenswerten sowie über weitere, insbesondere in den §§ 73 ff. StGB geregelten Möglichkeiten

Durchführung verfahrensbegleitender Finanzermittlungen

Sicherstellung von Gegenständen, Bargeld und Buchgeld bzw. Forderungen als Maßnahme der präventiven Vermögensabschöpfung

Ermittlung und Bewertung von Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Tatbeteiligten oder Dritten

Ermittlungen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen/Kryptowährungen und digitalen Token

Übernahme der fachbereichsspezifischen Aufgaben in Besonderen Aufbauorganisationen inkl. Leitung entsprechender Einsatz-/Unterabschnitte

Beratung der Vorgesetzten in strategischen Angelegenheiten mit Bezug zu den Aufgaben des Fachbereichs

Beratung und Information anderer Organisationseinheiten in fachlichen Aspekten mit Bezug zum Fachbereich.

Da es sich um eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit handelt, müssen sich Bewerbende mit einer Sicherheitsüberprüfung nach den Bestimmungen des LSÜG einverstanden erklären.

Was wir bieten:

Die ausgeschriebene Stelle ist nach der Besoldungsgruppe A 12 bewertet.

Das Polizeipräsidium Westpfalz unterstützt die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege durch flexible Arbeitsgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.

Im Rahmen der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils in Führungsfunktionen an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.

Bewerbende mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.

Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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