TVöD Zulagen & Zuschläge
Alle Zulagen und Zeitzuschläge im öffentlichen Dienst — von Schichtzulage bis Rufbereitschaft.
Wechselschichtzulage
Ständiger Wechsel zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht
§ 8 TVöD
Schichtzulage
Ständige Schichtarbeit (ohne Nachtschicht)
§ 8 TVöD
Nachtarbeitszuschlag
Arbeit zwischen 21:00 und 6:00 Uhr
§ 8 TVöD
Sonntagszuschlag
Arbeit an Sonntagen
§ 8 TVöD
Feiertagszuschlag
Arbeit an gesetzlichen Feiertagen (ohne Freizeitausgleich)
§ 8 TVöD
Überstundenzuschlag
Angeordnete Überstunden (E1-E9)
§ 8 TVöD
Rufbereitschaft
Angeordnete Rufbereitschaft
§ 8 TVöD
Erschwerniszuschlag
Besonders belastende Arbeiten (z.B. Kanalarbeit, Gefahrstoffe)
§ 19 TVöD
SuE-Zulage (Erziehungsdienst)
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
TVöD-SuE
Sind TVöD-Zulagen steuerfrei?
Nachtarbeitszuschläge sind bis 25% steuerfrei (für Arbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr). Sonntagszuschläge sind bis 50% steuerfrei, Feiertagszuschläge bis 125%. Die Steuerfreiheit gilt allerdings nur bis zu einem Grundlohn von 50 €/Stunde. Bei den meisten TVöD-Beschäftigten greift die Steuerbefreiung vollständig.
Rechenbeispiel: Nachtschicht E8, Stufe 3
Stundenentgelt: 3.678 € / 167h = 22,02 €
Nachtarbeitszuschlag (20%): 4,40 €/Stunde
8h Nachtschicht Zuschlag: 35,22 € (steuerfrei!)