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TVöD Zulagen & Zuschläge

Alle Zulagen und Zeitzuschläge im öffentlichen Dienst — von Schichtzulage bis Rufbereitschaft.

Wechselschichtzulage

Ständiger Wechsel zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht

§ 8 TVöD

105 € / Monat

Schichtzulage

Ständige Schichtarbeit (ohne Nachtschicht)

§ 8 TVöD

40 € / Monat

Nachtarbeitszuschlag

Arbeit zwischen 21:00 und 6:00 Uhr

§ 8 TVöD

20% des Stundenentgelts

Sonntagszuschlag

Arbeit an Sonntagen

§ 8 TVöD

25% des Stundenentgelts

Feiertagszuschlag

Arbeit an gesetzlichen Feiertagen (ohne Freizeitausgleich)

§ 8 TVöD

135% des Stundenentgelts

Überstundenzuschlag

Angeordnete Überstunden (E1-E9)

§ 8 TVöD

30% des Stundenentgelts

Rufbereitschaft

Angeordnete Rufbereitschaft

§ 8 TVöD

12,5% des Stundenentgelts (pro Stunde)

Erschwerniszuschlag

Besonders belastende Arbeiten (z.B. Kanalarbeit, Gefahrstoffe)

§ 19 TVöD

5-15% je nach Tätigkeit

SuE-Zulage (Erziehungsdienst)

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

TVöD-SuE

130 € / Monat

Sind TVöD-Zulagen steuerfrei?

Nachtarbeitszuschläge sind bis 25% steuerfrei (für Arbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr). Sonntagszuschläge sind bis 50% steuerfrei, Feiertagszuschläge bis 125%. Die Steuerfreiheit gilt allerdings nur bis zu einem Grundlohn von 50 €/Stunde. Bei den meisten TVöD-Beschäftigten greift die Steuerbefreiung vollständig.

Rechenbeispiel: Nachtschicht E8, Stufe 3

Stundenentgelt: 3.678 € / 167h = 22,02 €

Nachtarbeitszuschlag (20%): 4,40 €/Stunde

8h Nachtschicht Zuschlag: 35,22 € (steuerfrei!)