TVöD Urlaub – Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst
30 Tage Jahresurlaub, Zusatzurlaub und Sonderurlaub — Ihre Rechte nach § 26 TVöD.
30
Urlaubstage/Jahr
6
Wochen Urlaub
+ Sonder
bei Anlässen
+ 2-5
Zusatzurlaub
Regulärer Urlaubsanspruch (§ 26 TVöD)
Alle Beschäftigten im TVöD haben Anspruch auf 30 Arbeitstage Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Woche. Das entspricht 6 vollen Wochen. Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden, kann aber bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden.
Zusatzurlaub
| Anlass | Zusatztage |
|---|---|
| Ständige Wechselschichtarbeit | bis 3 Tage |
| Ständige Schichtarbeit | bis 1 Tag |
| Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) | 5 Tage (§ 208 SGB IX) |
| Sozial-/Erziehungsdienst (TVöD-SuE) | 2 Regenerationstage |
| Heiligabend + Silvester | 2 Tage (Arbeitsbefreiung) |
| Dienstvereinbarung (manche Kommunen) | 1-2 Tage extra |
Urlaubsberechnung bei Teilzeit
Formel: 30 × Arbeitstage/Woche ÷ 5
5-Tage-Woche: 30 × 5/5 = 30 Tage
4-Tage-Woche: 30 × 4/5 = 24 Tage
3-Tage-Woche: 30 × 3/5 = 18 Tage
2,5-Tage-Woche: 30 × 2,5/5 = 15 Tage
Die Urlaubsdauer in Wochen bleibt immer gleich: 6 Wochen.
Urlaub bei unterjährigem Eintritt
Bei Einstellung im Laufe des Jahres wird der Urlaub anteilig berechnet: 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat. Wer am 1. Juli beginnt, hat Anspruch auf 30 × 6/12 = 15 Urlaubstage im ersten Jahr.
Vergleich: TVöD vs. Privatwirtschaft
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage (bei 5-Tage-Woche). Der Durchschnitt in der Privatwirtschaft liegt bei 28 Tagen. Mit 30 Tagen liegt der TVöD deutlich darüber — plus Sonderurlaub und Regenerationstage.