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TVöD Urlaub – Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst

30 Tage Jahresurlaub, Zusatzurlaub und Sonderurlaub — Ihre Rechte nach § 26 TVöD.

30

Urlaubstage/Jahr

6

Wochen Urlaub

+ Sonder

bei Anlässen

+ 2-5

Zusatzurlaub

Regulärer Urlaubsanspruch (§ 26 TVöD)

Alle Beschäftigten im TVöD haben Anspruch auf 30 Arbeitstage Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Woche. Das entspricht 6 vollen Wochen. Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden, kann aber bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden.

Zusatzurlaub

AnlassZusatztage
Ständige Wechselschichtarbeitbis 3 Tage
Ständige Schichtarbeitbis 1 Tag
Schwerbehinderung (GdB ≥ 50)5 Tage (§ 208 SGB IX)
Sozial-/Erziehungsdienst (TVöD-SuE)2 Regenerationstage
Heiligabend + Silvester2 Tage (Arbeitsbefreiung)
Dienstvereinbarung (manche Kommunen)1-2 Tage extra

Urlaubsberechnung bei Teilzeit

Formel: 30 × Arbeitstage/Woche ÷ 5

5-Tage-Woche: 30 × 5/5 = 30 Tage

4-Tage-Woche: 30 × 4/5 = 24 Tage

3-Tage-Woche: 30 × 3/5 = 18 Tage

2,5-Tage-Woche: 30 × 2,5/5 = 15 Tage

Die Urlaubsdauer in Wochen bleibt immer gleich: 6 Wochen.

Urlaub bei unterjährigem Eintritt

Bei Einstellung im Laufe des Jahres wird der Urlaub anteilig berechnet: 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat. Wer am 1. Juli beginnt, hat Anspruch auf 30 × 6/12 = 15 Urlaubstage im ersten Jahr.

Vergleich: TVöD vs. Privatwirtschaft

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage (bei 5-Tage-Woche). Der Durchschnitt in der Privatwirtschaft liegt bei 28 Tagen. Mit 30 Tagen liegt der TVöD deutlich darüber — plus Sonderurlaub und Regenerationstage.