TVöD Arbeitszeit – Wochenarbeitszeit, Gleitzeit & Überstunden
Alles zur Arbeitszeit im öffentlichen Dienst nach § 6 TVöD.
39h
Woche (West)
40h
Woche (Ost)
30%
Überstundenzuschlag (E1-E9)
Regelmäßige Arbeitszeit (§ 6 TVöD)
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (Tarifgebiet West) bzw. 40 Stunden (Tarifgebiet Ost). Sie verteilt sich auf 5 Arbeitstage (Montag bis Freitag). An Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) besteht Arbeitsbefreiung bei voller Fortzahlung des Entgelts.
Gleitzeit
Die meisten Kommunen haben Gleitzeitmodelle per Dienstvereinbarung eingeführt. Typische Regelungen:
Überstunden (§ 7 TVöD)
Überstunden sind vom Arbeitgeber angeordnete Arbeit über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus. Sie werden entweder mit dem Stundenentgelt plus 30% Zuschlag (E1-E9) vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen. Für die Entgeltgruppen E10-E15 gibt es keinen Überstundenzuschlag — hier wird nur Freizeitausgleich gewährt.
Teilzeit
Teilzeit ist im öffentlichen Dienst breit akzeptiert. Nach § 11 TVöD haben Beschäftigte einen Anspruch auf Teilzeit, wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Typische Modelle: 50%, 75% oder individuelle Vereinbarungen. Das Gehalt wird anteilig berechnet.
Homeoffice / Mobile Arbeit
Viele Kommunen haben seit 2020 Dienstvereinbarungen zum mobilen Arbeiteneingeführt. Typisch sind 2-3 Tage Homeoffice pro Woche. Es gibt keinen generellen tarifvertraglichen Anspruch, aber die Praxis zeigt eine zunehmende Verbreitung — besonders in Verwaltung, IT und Sachbearbeitung.
Vergleich: Öffentlicher Dienst vs. Privatwirtschaft
| Aspekt | Öffentlicher Dienst | Privatwirtschaft |
|---|---|---|
| Wochenstunden | 39h (West) | 40h (Durchschnitt) |
| Gleitzeit | Standard bei Kommunen | Je nach Unternehmen |
| Überstundenkultur | Gering (Zeiterfassung) | Oft erwartet |
| Urlaubstage | 30 Tage (Tarif) | 28 Tage (Durchschnitt) |
| Homeoffice | 2-3 Tage (zunehmend) | Sehr unterschiedlich |