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Bundespolizeidirektion Hannover

Fachexpertin oder Fachexperte Straßenverkehrsbehörde (m/w/d)

Bundespolizeidirektion Hannover

📍 HannoverVerwaltungVollzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Bundespolizeidirektion Hannover
Standort
Hannover
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
19. Juli 2026

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Stellenbeschreibung

Fachexpertin oder Fachexperte Straßenverkehrsbehörde (m/w/d)

Standort(e) 30163 Hannover

Unternehmen Niederlassung Nordwest

Entgeltgruppe

Fachbereich Ingenieurwesen

Erfahrungsniveau Jede Erfahrungsstufe

Vertrag Unbefristet

Gemeinsam. Sicher. Mobil.

Eine funktionierende Autobahninfrastruktur ist der Garant dafür, dass Deutschland mobil ist. Damit das so bleibt, brauchen wir Ihre Expertise als Ingenieurin oder Ingenieur.

Tausende Brücken, hunderte Tunnel und unzählige Nebenanlagen müssen regelmäßig geprüft, gewartet und erneuert werden. Auch die Steuerung des Verkehrs sowie die Koordination des Betriebsdienstes gehören zu den abwechslungsreichen und spannenden Aufgaben unserer Mitarbeitenden.

Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie mit uns gemeinsam die Zukunft der Autobahn!

Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Fachexpertin oder Fachexperte Straßenverkehrsbehörde (m/w/d).

Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:

Zu Ihren wesentlichen Aufgaben gehört die Sicherstellung der einheitlichen Anwendung straßenverkehrsrechtlicher Vorgaben auf Bundesautobahnen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über verkehrsrechtliche Anordnungen und tragen dazu bei, dass gesetzliche sowie organisatorische Anforderungen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Darüber hinaus unterstützen Sie bei der Grundsatzfestlegung zur Wahrnehmung straßenverkehrsrechtlicher Aufgaben im Rahmen der geltenden Vorgaben der Autobahn GmbH.

Ein weiterer Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt im Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung und Entscheidung von Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnissen sowie verkehrsrechtlichen Anordnungen nach den einschlägigen Vorschriften der StVO. Zudem begleiten und koordinieren Sie Genehmigungsprozesse von Verkehrsführungsplänen und stellen sicher, dass diese fachlich und rechtlich korrekt umgesetzt werden.

Sie übernehmen außerdem die fachliche Vernetzung und vertreten den Fachbereich in Gremien, Fachboards sowie Projektbesprechungen. Im Rahmen des Berichtswesens koordinieren Sie interne und externe Anfragen, beispielsweise von Behörden, anderen Fachabteilungen oder externen Stellen und sorgen für eine sachgerechte sowie termingerechte Bearbeitung.

Im Rahmen der Fachaufsicht über die Außenstellen nehmen Sie die fachtechnische Aufsicht im verkehrsrechtlichen Sinne wahr und beraten die Außenstellen in komplexen fachlichen Fragestellungen. Dabei üben Sie u.a. das Vorbehaltsrecht aus und unterstützen die einheitliche Anwendung der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus entwickeln Sie konzeptionelle Grundsatzregelungen, Handlungsanweisungen und Arbeitsanweisungen zur Optimierung und Standardisierung interner Prozesse.

Ein weiterer Bestandteil Ihrer Tätigkeit ist die Erstellung von Stellungnahmen sowie die Bearbeitung komplexer und teilweise politisch sensibler straßenverkehrsrechtlicher Sachverhalte. Hierbei arbeiten Sie lösungsorientiert, verantwortungsbewusst und mit einem hohen Maß an fachlicher Sicherheit.

Das sollten Sie mitbringen:

Für diese Position verfügen Sie über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Verkehrswesen oder über gleichwertige Fachkenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen. Idealerweise bringen Sie bereits langjährige Berufserfahrung in einer Straßenverkehrsbehörde mit und besitzen fundierte Kenntnisse im Straßen- und Verkehrsrecht.

Von besonderer Bedeutung sind Kenntnisse in den einschlägigen Regelwerken und Vorschriften, insbesondere in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO), dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG), den Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), der ASR A5.2, den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA) sowie den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf anderen Straßen als Autobahnen (RBAP).

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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