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Hessisches Kultusministerium

Förderschullehrerin/Förderschullehrer als Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter (w/m/d) an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen für die BO Stufe an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule in Hofheim am Taunus

Hessisches Kultusministerium

📍 WiesbadenVerwaltungVollzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Hessisches Kultusministerium
Standort
Wiesbaden
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
13. August 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Johann-Hinrich-Wichern-Schule

Über uns

Die Johann-Hinrich-Wichern-Schule ist eine Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen in Hofheim.

Weitere Informationen zur Schule finden Sie auf der Homepage:

Ihre Aufgaben

• Vorbereitung und Durchführung von Arbeitssitzungen und BO-Stufenkonferenzen

• Mitarbeit im erweiterten Schulleitungsteam bei der Weiterentwicklung der Schule insbesondere im BO-Bereich

• Fachberatung und Koordination von stufenspezifischer Beratungsanfragen innerhalb der Schule

• Koordination der Praktika, Praxistage, BO-Maßnahmen im Verlauf des Schuljahres

• Zusammenarbeit mit den Kooperationspartner im Bereich Berufsorientierung insbesondere mit der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit in Bezug auf die Übergänge in die Anschlusssysteme

• Unterstützung und Vertretung der Schulleitung

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Abteilungsleiterin/ den neuen Abteilungsleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

• Lehramt an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:

• Nachweisbare Erfahrungen bei der Administration der schulischen Übergänge

• Hohe Beratungskompetenz (kollegial, in der Elternarbeit und außerschulisch) in der Berufsorientierungsphase und im Hinblick auf die Anschlusssysteme

• Erfahrungen in Schulentwicklungsprozessen

• Fähigkeit und Bereitschaft, Teamarbeit zu leisten, zu informieren und Erfahrungen auszutauschen

• Fähigkeit zu vorausschauender und planvoller Aufgabenerledigung und der selbständigen und kreativen Auseinandersetzung mit den Aufgaben

• Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen

• Fähigkeit des Durchdenkens von Sachverhalten und zu einem begründeten Urteil zu kommen

• Fähigkeit der Auseinandersetzung mit Konfliktsituationen und deren konstruktive Lösungsfähigkeit

• Genderkompetenz und Kenntnis der diesbezüglichen Rechts- und Arbeitsgrundlagen

• Ausdauer und Energie, mit denen auftretende Schwierigkeiten situationsangemessen bewältigt werden

• Fähigkeit, kulturelle Differenzen wahrzunehmen und danach zu handeln

• Wertschätzender Umgang mit Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern

Berufserfahrung:

mehr als 3 Jahre

Unsere Angebote

Eine interessante Tätigkeit im schulischen Umfeld

Zusatzversorgung und die üblichen sozialen Leistungen der hessischen Landesverwaltung (z.B. Hessenticket)

Regelmäßige innerkollegiale Supervisionen

Allgemeine Hinweise

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Eine Erhöhung des Frauenanteils wird in allen Bereichen und Positionen angestrebt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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