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Hessisches Kultusministerium

Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben (m/w/d)

Hessisches Kultusministerium

📍 WiesbadenVerwaltungTeilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Hessisches Kultusministerium
Standort
Wiesbaden
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
31. Juli 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

4.628 – 7.582 €

Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben (m/w/d)

Limesschule Altenstadt

Über uns

Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung. Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https:// kultus.hessen.de.

Ihre Aufgaben

Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Weiterhin sind die folgenden Aufgaben besonders gefordert:

o Planung, Organisation und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen des Landesabiturs

o Mitarbeit bei der Planung und Organisation des Unterrichtsangebots der gymnasialen Oberstufe (z.B. Festlegung der Wahlmodalitäten, Kurskombinationen, unterrichtliche Angebote, Zusatzangebote)

o Arbeit mit der Stundenplansoftware Untis und Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm LUSD in Zusammenhang mit der Aufnahme und Kurseinteilung von Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe II, der Erstellung des Leistenplanes sowie Stunden- und Klausurplanes für die Sekundarstufe II sowie Zeugniserstellung

o Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern zur Schullaufbahn sowie des Kollegiums in Fragen der gymnasialen Oberstufe

o Präsentation der gymnasialen Oberstufe nach außen und innen (z.B. an Elternabenden, auf der Homepage, an Informationsabenden)

o Mitarbeit innerhalb von Schulentwicklungsprozessen z.B. im Bereich Sport (Kooperation mit örtlichen Vereinen oder Sportverbänden (hier z.B. Label „Partner des Leistungssportes“ oder „Schulsportnebenzentrum), Talentförderung, Sport als fünftes Prüfungsfach im Abitur)

Unsere Anforderungen

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

• Lehramt an Gymnasien

• Multiperspektivischer Einsatz im hessischen Landesabitur

• Fakultas im Fach Sport

Fachliche und berufliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen werden

• Innovationsfähigkeit und Initiative

• Planungs- und Organisationsfähigkeit

• Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein

• Dialog- und Kommunikationsfähigkeit

• Konfliktfähigkeit

Allgemeine Hinweise

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten öffentlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Land Hessen stehen und die Voraussetzungen für eine Beförderung zur Studiendirektorin/ zum Studiendirektor nach den aktuell geltenden beamtenrechtlichen Regelungen (bei Beschäftigten in entsprechender Anwendung) erfüllen. Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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