Ravensburg (w/m/d) gesucht
Landkreis Ravensburg
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Details
- Unternehmen
- Landkreis Ravensburg
- Standort
- Ravensburg
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Honorar/Freiberufler
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 23. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
Selbstständige Pflegefachkraft im Landkreis
Ravensburg (w/m/d) gesucht!
Bringen Sie Ihre Fähigkeiten ein – für eine fundierte Pflegebedarfserhebung nach § 63a SGB XII sowie nach § 103 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 63a SGB XII.
Ihre Aufgaben als selbstständige Pflegefachkraft:
- Durchführung einer Pflegebedarfserhebung in der Regel im Wohnumfeld der leistungsberechtigten Person unter Einbeziehung der persönlichen, gesundheitlichen und sozialen Situation,
- Erhebung und Bewertung des individuellen Unterstützungs- und Pflegebedarfs unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen, Fähigkeiten und Selbsthilfepotenziale,
- Erstellung einer fachlichen Einschätzung zum erforderlichen Pflege- und Unterstützungsumfang einschließlich Art, Inhalt und zeitlicher Umfang des notwendigen pflegerischen Bedarf nach § 63a SGB XII sowie nach § 103 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 63a SGB XII.
Ihre Qualifikation:
- Sie verfügen über eine abgeschlossene staatlich anerkannte Ausbildung als
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- oder vergleichbare Qualifikationen
- Erfahrung in der ambulanten Pflege,
- Kenntnisse der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII sowie der Abgrenzung zu Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung,
- Fähigkeit zur fachlichen Einschätzung des Pflege- und Unterstützungsbedarfs,
- Sicherer Umgang mit Datenschutz und sozialrechtlichen Anforderungen.
Unser Angebot
- Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis von derzeit 31,60 €/Stunde.
- Der Stundensatz wird für Vor- und Nachbereitung, die Durchführung vor Ort sowie die Erstellung der gutachterlichen Stellungnahme bezahlt. Nebenkosten, Fahrtkosten, Fahrtzeit sowie weitere Auslagen werden nicht übernommen.
- Flexible Zeiteinteilung und eigenverantwortliche Terminplanung.
Die Pflegefachkräfte üben ihre Tätigkeit selbstständig aus und müssen hierfür ein Gewerbe anmelden. Es handelt sich somit nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Landratsamt Ravensburg.
Weitere Auskünfte zu den Aufgaben einer Pflegefachkraft erhalten Sie gerne von Frau Kirchmann unter der Telefonnummer 07522/996-3840 oder per E-Mail:
Bankverbindung:
IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23
BIC: SOLADES1RVB
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