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Verbeamtung im öffentlichen Dienst

Voraussetzungen, Altersgrenzen und der Weg vom Angestellten zum Beamten.

Voraussetzungen für die Verbeamtung

Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit
Gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Gutachten)
Fachliche Eignung (Studium/Laufbahnprüfung)
Einhaltung der Altersgrenze
Keine relevanten Vorstrafen
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung
Bereitschaft zur Versetzung (in einigen Laufbahnen)

Altersgrenzen nach Bundesland

BundeslandAltersgrenze
Baden-WürttembergAusnahmen für Mangelberufe möglich42 Jahre
BayernVerlängerung bei Kinderbetreuungszeiten45 Jahre
BerlinHöchste Altersgrenze in Deutschland47 Jahre
BrandenburgEinzelfallentscheidungkeine gesetzliche
Hamburg45 Jahre
HessenFaktisch höchste Grenze50 Jahre
Niedersachsen45 Jahre
Nordrhein-WestfalenAnhebung bei Kindern/Wehrdienst42 Jahre
Sachsen42 Jahre
Schleswig-Holstein45 Jahre

Stand 2025. Ohne Gewähr — bitte beim jeweiligen Dienstherrn prüfen.

Beamter vs. TVöD-Angestellter: Finanzieller Vergleich

AspektBeamteTVöD-Angestellte
SozialversicherungKeine Beiträge~20% vom Brutto
KrankenversicherungBeihilfe + PKV (~300 €)GKV (~400-800 €)
AltersvorsorgePension (~71,75%)Rente + ZVK (~50-60%)
Netto bei ~4.500 € Brutto~3.400 €~2.700 €
KündbarkeitUnkündbarNach 15 Jahren unkündbar
StreikrechtKein StreikrechtStreikrecht vorhanden

Fazit: Lohnt sich die Verbeamtung?

Finanziell lohnt sich die Verbeamtung fast immer — insbesondere durch die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge und die deutlich höhere Pension. Der Nettovorteil liegt bei vergleichbarer Besoldung bei ca. 500-800 € pro Monat. Allerdings verzichten Beamte auf das Streikrecht und unterliegen besonderen Treuepflichten.